Bei der verhetzenden Beleidigung soll die Gesetzesänderung etwa Hass-Nachrichten einschließen, die direkt an Gruppen oder Betroffene wie Juden oder Muslime geschickt werden. Da sie nicht öffentlich geäußert werden, können sie meist nicht als Volksverhetzung geahndet werden. Herabwürdigende Briefe oder Mails galten bislang nicht als Volksverhetzung, weil sie nicht öffentlich verbreitet werden – diese strafrechtliche Lücke ist jetzt geschlossen.
Für eine strafbare Beleidigung wäre ein konkreter Bezug zu der betroffenen Person erforderlich. (dpa, KNA, iQ)