Sachsen-Anhalt

Grüne wollen Berichte über Halle-Attentäter aufklären

Eine junge Polizeikommissarin soll eine monatelange Brieffreundschaft mit dem Attentäter von Halle geführt haben. Nun fordern die Grünen im Landtag eine Aufklärung.

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09
2021
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Synagoge Halle Überlebende
Synagoge in Halle © Twitter, bearbeitet islamiQ.

Die Grünen wollen im Landtag Medienberichten über eine Brieffreundschaft einer Polizistin zum Attentäter von Halle nachgehen. Der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Sebastian Striegel, forderte am Dienstag, dafür schnellstmöglich den Innenausschuss zu konstituieren. Der Vorgang sei „unfassbar“, teilte Striegel mit. „Was wir jetzt brauchen, ist zügige Aufklärung.“

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ sowie die „Süddeutsche Zeitung“, der NDR und der WDR hatten zuvor übereinstimmend berichtet, dass eine junge und inzwischen suspendierte Polizeikommissarin aus Bitterfeld eine monatelange Brieffreundschaft zu dem Rechtsterroristen gepflegt haben soll. Der Kontakt ist demnach aufgeflogen, nachdem Kolleginnen und Kollegen auffällige Äußerungen der Beamtin über den Attentäter ihren Vorgesetzten gemeldet hatten. Weder das Innenministerium noch das Justizministerium wollten sich am Dienstag zu den Berichten äußern.

Striegel forderte angesichts der Berichte „deutlich bessere Schutzmechanismen gegen rechtsextremistisches und antisemitisches Gedankengut innerhalb der Polizei“. Es sei gut, „dass Kolleginnen und Kollegen der Polizistin eingegriffen haben, als sie ihre Haltung bemerkt haben“, sagte der Innenpolitiker. „Aber wir haben keine Garantie, dass so etwas immer bemerkt wird.“

Der Rechtsterrorist Stephan B. hat am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht, in die Synagoge von Halleeinzudringen, um dort möglichst viele Jüdinnen und Juden zu töten. Als ihm das nicht gelang, erschoss er eine Passantin und einen Gast in einem Döner-Imbiss, weil er aussah wie ein Muslim, und verletzte auf seiner Flucht weitere Menschen. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte den Mann Ende 2020 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. (dpa, iQ)