In einem Drogeriemarkt wird eine muslimische Kundin mit Kopftuch diskriminiert und des Diebstahls beschuldigt. Trotz Unschuld hält Angestellte an Aussage fest.
Am Freitagabend war in Berlin eine ältere Muslimin mit Kopftuch im Drogeriemarkt dm einkaufen, als sie plötzlich vom Sicherheitspersonal aufgefordert wurde, ihre Taschen zu leeren. Grund sei der Verdacht auf Diebstahl. Als das Sicherheitspersonal nichts finden konnte, unterstellten sie der Dame, dass sie die geklauten Gegenstände „weggeschmissen“ hätte, erklärt die Tochter des Opfers in sozialen Medien.
Zuvor bemerkte die Muslimin, wie eine Frau sie „unauffällig“ beobachtete. Kurz darauf wurde die muslimische Frau gebeten, das Personal zu begleiten, um durchsucht zu werden. Im Zuge der Durchsuchung stellte sich heraus, dass die Frau, die der älteren Dame beobachtet hatte, eine Angestellte im Markt war, jedoch keine Uniform trug.
„Untersuch ihre Tasche!“, forderte die Angestellte das Sicherheitspersonal auf. Als sie nichts finden konnten, fuhr die Angestellte fort: „Schau noch in dem Fach dort (zeigte auf ein kleines Fach in der Tasche).“ Da nichts gefunden werden konnte, habe die Angestellte gesagt: „Ja, dann hat sie es wohl schnell weggeschmissen.“
„Die Angestellte hat meine Mutter nicht nur des Diebstahls beschuldigt, sondern auch noch als eine Kriminelle dargestellt, als nichts gefunden werden konnte. Das ist Rassismus at its finest“, schreibt die Tochter der älteren Dame auf Social Media.
Weil sich die Muslimin rassistisch behandelt fühlte, rief sie die Polizei an. Kurz darauf erschien auch die Tochter des Opfers beim dm und erklärte den Beamten, Anzeige – aufgrund des rassistischen und diskriminierenden Verhaltens – stellen zu wollen. Der Polizist versuchte ihnen jedoch die „Anzeige auszureden, da diese ja eh vom Staatsanwalt verworfen werden würde“, und man die „Seite der dm Angestelltin“ verstehen müsse, denn diese hätten es täglich mit „hunderten Diebstählen“ zu tun. Die beiden Frauen blieben bei ihrem Vorhaben und stellten Anzeige.
„Es gab keinen einzigen gerechtfertigten Grund meine Mutter derart bloßzustellen. Keine Rechtfertigung noch Erklärung noch Beweise wurden geliefert für diese Unterstellungen und dieses Verhalten“, so die Tochter abschließend.