Er soll in einer Anzeige und zwei Schreiben beleidigende Äußerungen getätigt haben – deshalb muss sich der Vater des Hanauer Attentäters vor Gericht verantworten.
Nach einer längeren Unterbrechung gleich zu Beginn ist der Prozess gegen den Vater des Attentäters von Hanau wegen Beleidigungsvorwürfen am Mittwoch vor dem Hanauer Amtsgericht fortgesetzt worden. Da der Angeklagte nicht freiwillig zum Verhandlungsbeginn erschienen war, wurde er auf Anordnung des Gerichts von der Polizei geholt und vorgeführt. Nach Betreten des Saals teilte der Mann der Vorsitzenden Richterin mit, dass er sie wegen Befangenheit ablehne und ein entsprechendes Fax geschickt habe. An seinen Anwalt gewandt sagte er: „Sie sind nicht mein Verteidiger.“
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach Angaben des Gerichts Beleidigung in drei Fällen vor. Dabei geht es um Äußerungen in einer Anzeige sowie zwei Schreiben an Behörden.
Der Angeklagte ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschoss, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. Unter anderem soll der Mann im Januar 2021 in einer Strafanzeige mehrere Menschen als „wilde Fremde“ bezeichnet haben. Diese hätten zuvor in der Nähe seines Wohnhauses eine Versammlung abgehalten. In einem weiteren Fall geht es um ein Schreiben aus dem Januar 2021 an den Generalbundesanwalt, in dem der Mann ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das unmittelbar nach dem Anschlag in seinem Haus eingesetzt war, als „Terrorkommando“ beziehungsweise „Terroreinheit“ bezeichnet haben.
Schließlich soll er im Februar 2021 in einem Schreiben an das Amtsgericht Hanau den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der „Wählertäuschung“ bezichtigt haben. Der Anwalt des Mannes hatte auf Anfrage keine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten abgegeben und wollte sich auch am Mittwoch zunächst nicht äußern.
Wiesbaden (dpa/lhe) – Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum rassistischen Anschlag von Hanauwird als erste Zeugen Angehörige von Mordopfern einladen. Darauf hätten sich die Mitglieder des Gremiums am Mittwoch in nicht-öffentlicher Beratung geeinigt, teilte der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD) im Anschluss mit.
Die erste öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses mit drei Zeugen ist für den 3. Dezember geplant. Auch in den drei anschließenden Sitzungen am 17. und 20. Dezember sowie am 21. Januar 2022 sollen jeweils drei Angehörige der Mordopfer zu Wort kommen. Im Fokus des Untersuchungsausschusses soll ein mögliches Behördenversagen bei der brutalen Tat stehen.