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Hanau

Vater von Hanau-Attentäter zu Geldstrafe verurteilt

Ein Gutachter spricht von einer wahnhaften Störung und „Kampf-Paranoia“: Der Vater des Hanauer Attentäters gibt bei einem Prozess wegen Beleidigungsvorwürfen ausführliche Einblicke in seine Weltsicht.

07
10
2021
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Mahnmal für die Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau © shutterstock, bearbeitet by iQ
Mahnmal für die Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau © shutterstock, bearbeitet by iQ

Der Vater des Attentäters von Hanau ist am Mittwochabend vom Amtsgericht Hanau wegen drei Fällen von Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Damit blieb das Gericht deutlich unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten Summe. Während der Hauptverhandlung hätten sich die Sachverhalte aus der Anklageschrift tatsächlich feststellen lassen, sagte die Vorsitzende Richterin. Mit Blick auf einen der Vorwürfe bescheinigte sie dem Mann „rassistisches Gedankengut“. Der Angeklagte selbst verließ unmittelbar nach der Verkündung des Strafmaßes den Saal, ohne sich die Urteilsbegründung anzuhören.

Staatsanwaltschaft Martin Links hatte zuvor eine Geldstrafe von 11 700 Euro für den Angeklagten gefordert. Der 74-Jährige sei rechtsextrem und vertrete ein rassistisches Gedankengut. Zugleich sei er voll schuldfähig. Seine Schreiben seien „darauf angelegt, eine Stadtgesellschaft zu spalten“. Der Verteidiger des Mannes beantragte, sein Mandant solle selbst eine Strafe nennen, die er auch akzeptiere. Auch in seinem rund eine Stunde andauernden letzten Wort äußerte sich der Angeklagte allerdings kaum zu den Vorwürfen selbst, sodass ihm der Staatsanwalt vorwarf, dieses Verfahrensrecht zu missbrauchen.

Polizei holt Vater von Hanau-Attentäter zu Prozess

Weil der Mann zunächst nicht zum Prozessbeginn erschienen war, war er auf Anordnung des Gerichts am Vormittag von der Polizei geholt und vorgeführt worden. Unmittelbar nach Betreten des Saals teilte der Mann der Vorsitzenden Richterin mit, dass er sie wegen Befangenheit ablehne und auch ein entsprechendes Fax geschickt habe. An seinen Anwalt gewandt sagte er zunächst: „Sie sind nicht mein Verteidiger.“

Ein forensischer Gutachter attestierte dem Angeklagten anhand von Akten und seinem Verhalten im Gerichtssaal eine „wahnhafte Störung“, die sich unter anderem in einer „Schreibflut“, einem ausgeprägten Sendungsbewusstsein sowie in der Verleugnung der Straftaten seines Sohnes äußere. Die gegen ihn erhobenen Anklagepunkte entsprängen zugleich einem rechtsextremen Gedankengut, so der Facharzt für Psychiatrie und Neurologie. Es sei aber keinerlei Einschränkung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit zu erkennen. «Ein Verhalten eines Angeklagten wie heute habe ich selten erlebt», sagte der Gutachter.

„wilde Fremde“

Der Angeklagte ist der Vater des 43-jährigen Deutschen Tobias R., der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordete. Vermutlich erschoss der 43-Jährige danach seine Mutter und schließlich sich selbst. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Beleidigung in drei Fällen vorgeworfen. Dabei ging es um Äußerungen in einer Anzeige sowie zwei Schreiben an Behörden. Unter anderem hatte der Mann im Januar 2021 in einer Strafanzeige mehrere Menschen als „wilde Fremde“ bezeichnet haben. Diese hatten zuvor in der Nähe seines Wohnhauses eine Versammlung abgehalten.

In einem weiteren Fall ging es um ein Schreiben aus dem Januar 2021 an den Generalbundesanwalt, in dem der Mann ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das unmittelbar nach dem Anschlag in seinem Haus eingesetzt war, als «Terrorkommando» beziehungsweise „Terroreinheit“ bezeichnet hatte. Schließlich hatte er im Februar 2021 in einem Schreiben an das Amtsgericht Hanau den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der «Wählertäuschung» bezichtigt. (dpa, iQ)