Nach tödlichen Schüssen auf einen Geflüchteten durch einen Polizisten in Stade hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle eine erneute Beschwerde zurückgewiesen.
Nach tödlichen Schüssen auf einen Geflüchteten 2019 durch einen Polizisten in Stade hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle eine erneute Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens als unbegründet zurückgewiesen. Der Einsatz einer Schusswaffe des Polizisten sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen, teilte die Behörde am Dienstag mit.
Nach Angaben der Polizei war der aus Afghanistan stammende Asylbewerber am 17. August 2019 im Stader Stadtteil Bützfleth in einer Flüchtlingsunterkunft mit einer Eisenstange auf Polizisten losgegangen. Nachdem der Einsatz von Pfefferspray erfolglos blieb, schoss einer der Beamten auf den 19-Jährigen, um den Angriff zu stoppen. Der Mann starb kurze Zeit später. Eine Bürgerinitiative, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und der Bruder des Getöteten hatten sich danach für eine Aufklärung des Geschehens eingesetzt.
Einer ersten Beschwerde des Bruders gegen die Einstellung der Ermittlungen im Juni 2020 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Celle zunächst stattgegeben und die Staatsanwaltschaft Stade mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Diese hätten die Angaben des Polizisten bestätigt, teilte nun die Generalstaatsanwaltschaft mit und verwies auf die gutachterliche Untersuchung von Rechtsmedizinern und des Landeskriminalamtes Niedersachsen von Spuren aus der Wohnung, der Kleidung und der Schusskanäle im Körper des Toten.
Nachdem die weiteren Ermittlungen im Dezember 2020 dann eingestellt wurden, legte der Bruder erneut Beschwerde ein, die nun abgelehnt wurde. Ein Schuss auf ein „kniendes, liegendes oder nach hinten zurückweichendes Opfer“, wie in der Beschwerde angeführt wurde, könne nach den Ermittlungen ausgeschlossen werden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Es entspreche der Rechtslage, das Verfahren wegen mangelnden hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Erst vor rund einer Woche war bei einem Polizeieinsatz in einer Asylbewerberunterkunft ebenfalls im Kreis Stade ein Flüchtling ums Leben gekommen. Der 40-Jährige Mann aus dem Sudan, der psychische Probleme hatte, war von Polizisten erschossen worden. Nach Angaben der Polizei soll er die Beamten zuvor mit einem Messer bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Stade führt Ermittlungen in dem Fall. (dpa/iQ)