Ein Lagebericht registriert 45 Verdachtsfälle von Rechtsextremismus in sächsischen Sicherheitsbehörden. Die Politik sieht Handlungsbedarf.
In sächsischen Sicherheitsbehörden sind in den vergangenen Jahren 45 Verdachtsfälle von Rechtsextremismus registriert worden. Das geht aus dem zweiten Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusbekämpfung hervor, über den das Innenministerium am Dienstag informierte. Dabei wurde der Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2021 unter die Lupe genommen. Die Sachverhalte hätten zu 52 Prüffällen geführt, also der Einleitung einer Prüfung von dienst- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Betroffen waren 48 Personen – 47 Bedienstete der sächsischen Polizei sowie ein Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die Zahl der Verdachts- und Prüffälle muss nicht identisch sein, weil auch zwei Personen einem Sachverhalt zugeordnet sein können.
Geprüft wurden unter anderem rassistische Beiträge auf Facebook, mündliche rassistische Äußerungen in- und außerhalb der Dienstzeit, das Zeigen des Hitlergrußes in der Öffentlichkeit und fehlende Distanz zu Personen der rechtsextremen Szene.
„In der Polizei wurden damit seit 2017 bei etwa 0,31 Prozent der Bediensteten Sachverhalte mit extremistischen Bezügen geprüft“, hieß es. Bei 44 Personen hätten diese im Zusammenhang mit Rechtsextremismus gestanden. Bei einem um Bezüge zur Szene der sogenannten Reichsbürger beziehungsweise um eine Delegitimierung des Staates. „Hinweise zu extremistischen Netzwerken gab es bislang nicht.“
Laut Bericht sind von den 52 Prüffällen 26 Verfahren abgeschlossen. In fünf Fällen habe sich der Verdacht nicht bestätigt. In sechs Fällen sei es zu Entlassungen gekommen, und in sieben zu Disziplinarmaßnahmen wie Geldbußen, Verweise oder Kürzung der Dienstbezüge. Der Rest der Verfahren habe zu Mahnungen und Missbilligungen geführt, in einem Fall zur Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses. 26 Verfahren laufen noch.
Nach Ansicht von SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas zeigt der Lagebericht Handlungsbedarf im Innenministerium. „Im Öffentlichen Dienst des Freistaates haben rassistische oder antidemokratische Haltungen nichts zu suchen, sie müssen ohne Wenn und Aber geahndet werden.“ Daran gelte es, konsequent zu arbeiten, beispielsweise mit einem neuen Leitbild für eine moderne Verwaltung, aber auch durch eine gute Personalausstattung, die regelmäßige Fortbildungen zu gesellschaftlichen Problemen möglich macht.
Die Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung (KostEx) wurde am 1. September 2020 eingerichtet. Zwei Beamte tragen Verdachtsfälle und Informationen zu extremistischen Bestrebungen von Bediensteten zusammen. Die Erkenntnisse fließen unter anderem in Schulungsunterlagen sowie Aus- und Weiterbildung ein. (dpa, iQ)