Vili Viorel Păun starb, als er versuchte, den Attentäter von Hanau zu stoppen. Zuvor hatte er vergeblich versucht, den überlasteten Polizeinotruf zu erreichen. Seine Familie will erreichen, dass die Staatsanwaltschaft deshalb ermittelt.
Die Familie des Hanauer Anschlagsopfers Vili Viorel Păun will die Ablehnung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit der Überlastung des Hanauer Polizei-Notrufs am Abend des rassistischen Attentats mit neun Toten nicht hinnehmen. Vergangene Woche habe der Rechtsanwalt der Familie fristgerecht eine ausführliche Beschwerdebegründung bei der Staatsanwaltschaft Hanau eingereicht, teilte die „Initiative 19. Februar Hanau“ am Dienstag mit, in der sich Angehörige der Hanauer Anschlagsopfer zusammengeschlossen haben. Beantragt werde, Hinweisen auf ein Organisationsverschulden nachzugehen und ein offizielles Ermittlungsverfahren einzuleiten, hieß es.
Anfang Juli hatte die Hanauer Staatsanwaltschaft bekanntgegeben, dass der Engpass bei dem Polizei-Notruf kein Ermittlungsverfahren gegen Polizisten nach sich ziehen werde. Es bestehe kein strafprozessualer Anfangsverdacht, hatte die Behörde ihre Entscheidung in einer 24-seitigen Pressemitteilung begründet.
Ein 43-jähriger Rechtsextremist hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Wegen des Notruf-Engpasses hatte die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen im Rahmen eines Prüfvorgangs geführt, Anlass dafür war eine Anzeige des Vaters von Vili Viorel Păun. Der damals 22-Jährige hatte den Täter nach den ersten Schüssen in der Hanauer Innenstadt mit seinem Auto verfolgt, um ihn zu stoppen und dabei mehrfach vergeblich den Notruf gewählt. Kurz darauf war er von dem Attentäter in seinem Auto erschossen worden.
Sein Vater hatte den verantwortlichen Betreibern der Notrufzentrale in Hanau sowie den am Tatabend verantwortlichen Beamten fahrlässige Tötung zum Nachteil seines Sohnes vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Hanau kam jedoch zu dem Schluss, dass zwischen dem Engpass bei dem Notruf und dem Tod von Vili Viorel Păun kein ursächlicher Zusammenhang nachweisbar sei. So sei nicht eindeutig zu klären gewesen, ob bei drei Anwählversuchen des später Getöteten bei dem Notruf überhaupt ein technischer Verbindungsaufbau erfolgte. Bei zwei weiteren Anwählversuchen habe sich der junge Mann verwählt. Auch eine Auswertung von Funkzellendaten habe keine eindeutigen Rückschlüsse zugelassen. „Bereits aus diesem Grund ist ein Kausalitätsnachweis vorliegend nicht möglich“, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt.
Auch lasse sich keine gesicherte Aussage dazu treffen, wie sich Păun verhalten hätte, wenn es ihm gelungen wäre, einen Polizeibeamten am Notruf zu erreichen. Zwar sei es naheliegend, dass ihm seitens der Polizei empfohlen worden wäre, sich nicht selbst zu gefährden. Die Frage, ob er daraufhin aber seine Verfolgung abgebrochen hätte, „lässt sich indes nicht zweifelsfrei bejahen“, hieß es. Es sei davon auszugehen, dass sich der junge Mann bei der Verfolgung des Attentäters bewusst gewesen sei, dass dieser „ohne weiteres auf ihn schießen würde“ – und ihn dennoch verfolgt habe.
Vili Viorels Vater Niculescu Păun wies dies am Dienstag zurück: „Mein Sohn hat die Nummer gewählt, die auf jedem Polizeiwagen steht. Es ist unerträglich, dass ihm unterstellt wird, er hätte die Aufforderungen der Polizei nicht ernst genommen. Vili glaubte vielmehr bis zur letzten Sekunde, dass die Polizei ihm zu Hilfe kommen würde. Ich bin überzeugt, dass er noch leben würde, wenn die Polizei erreichbar gewesen wäre.“
Der Rechtsanwalt der Familie, Björn Elberling, ergänzte: „Es ist eindeutig, dass der polizeiliche Notruf unterbesetzt war und – trotz aller Kritik und Warnungen innerhalb der Polizei – die personelle sowie völlig veraltete technische Ausstattung nicht den Notwendigkeiten angepasst wurde.“ Rund 20 Jahre lang hätten die Verantwortlichen „wissentlich das Risiko der Nichterreichbarkeit in Kauf genommen. Die explizit geäußerte Befürchtung, dass die Übermittlung von aktuellen Ortsangaben zu einem Täter an mangelnder Notrufkapazität scheitern könnte, mit fatalen Folgen für die Menschen an den späteren Tatorten, ist am 19.02.20202 exakt so eingetreten. Dazu muss die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln.“ (dpa/iQ)