Das Land Rheinland-Pfalz hat Zielvereinbarungen mit den islamischen Religionsgemeinschaften unterschrieben. Die Zeit für die Überprüfung wurde aufgrund der Pandemie verlängert. Muslime zeigen sich zuversichtlich.
Mehr als sechs Jahre nach Aufnahme von Verhandlungen hat sich der angestrebte Grundlagenvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz weiter verzögert. Die Frist für die Einhaltung der am 1. April 2020 unterzeichneten Zielvereinbarungen wurde bis Mai nächsten Jahres verlängert, wie ein Sprecher des zuständigen Wissenschaftsministeriums auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.
Der Grundlagenvertrag soll Regelungen zu islamischen Feiertagen, zum islamischen Religionsunterricht und zu neu zu schaffenden Professuren für islamische Religionspädagogik enthalten.
Wegen der Pandemie hätten sich die Beteiligten nicht so häufig treffen können, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Insgesamt sei die Stimmung aber positiv. Gesprächspartner des Landes sind die SCHURA Rheinland-Pfalz, der DITIB-Landesverband, der Verband der Islamischen Kulturzentren und die Ahmadiyya-Gemeinschaft.
Der Vorsitzende der Schura Rheinland-Pfalz Akif Ünal zeigt sich gegenüber IslamiQ sehr zuversichtlich, dass die Gespräche im Mai zum Abschluss kommen werden. „Wir sind als Schura auf dem guten Weg, die in der Zielvereinbarung vereinbarten Punkte vorzustellen, um ein positives Ergebnis zu erreichen“, so Ünal.
Von der Erfüllung der Zielvereinbarungen machte das Land die Wiederaufnahme der seit 2016 unterbrochenen Verhandlungen über einen Grundlagenvertrag abhängig. Zu dem Umweg über die Zielvereinbarungen hatte sich die Landesregierung entschlossen, nachdem zwei Zusatzgutachten zur religionswissenschaftlichen und juristischen Einschätzung der vier Religionsgemeinschaften im August 2018 noch Fragen offen gelassen hatten. Dabei ging es vor allem um das Bekenntnis zu demokratischen Werten und die Eigenständigkeit als Religionsgemeinschaft. Bei Unterzeichnung der Zielvereinbarungen hatte das Land einen Zeitraum von eineinhalb Jahren für die Überprüfung genannt.