Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

NSU-Prozess

Verurteilte NSU-Terroristin Zschäpe reicht Verfassungsbeschwerde ein

Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie will das jedoch nicht hinnehmen und reicht nun Verfassungsbeschwerde ein.

29
10
2021
0
NSU Beate Zschäpe
NSU-Terroristin Beate Zschäpe © Facebook, bearbeitet by iQ.

Die rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Beschwerde sei schon am 20. September eingegangen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Freitag, ohne Einzelheiten zu nennen. Der „Spiegel“ hatte bereits am Donnerstag berichtet, ihre Anwälte wollten damit erreichen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) noch einmal über die Revision der 46-Jährigen entscheiden und diesmal vorher mündlich verhandeln müsse.

Der BGH hatte im August Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ per schriftlichem Beschluss bestätigt. Damit bleibt es bei der Strafe, die das Oberlandesgericht (OLG) München 2018 verhängt hatte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld.

Ein Sprecher des BGH sagte, dort sei auch eine Anhörungsrüge Zschäpes anhängig. Mit einer solchen Anhörungsrüge wird ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör geltend gemacht. Sie zu stellen, ist die Voraussetzung dafür, dass eine Verfassungsbeschwerde überhaupt möglich ist. Der BGH-Sprecher sagte, es werde zeitnah darüber entschieden. Erst dann kann es am Verfassungsgericht weitergehen.

Zschäpe fühlt sich in ihren Grundrechten verletzt

Laut „Spiegel“ ist die Verfassungsbeschwerde unterzeichnet von den Anwälten Mathias Grasel, Wolfgang Heer und Andreas Lickleder. Zschäpes Wunschverteidiger Grasel erklärte auf Anfrage, der Verwerfungsbeschluss des BGH verletze Zschäpe in ihren Grundrechten. „Der BGH durfte diese überraschende Erweiterung der Mittäterschaft nicht ohne Durchführung einer Hauptverhandlung vornehmen, so dass man hier unter anderem das Recht auf rechtliches Gehör verletzte.“

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. 2011 nahmen sie sich das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.

Das Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle NSU war am 11. Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios. (dpa, iQ)