Seit Montag ist Österreich erneut im Lockdown. Aufgrund der stark gestiegenen Corona-Fallzahlen hat die IGGÖ ihre Regeln in Moscheen verschärft.
Aufgrund der stark ansteigenden Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus hat die österreichische Bundesregierung einen Lockdown für Ungeimpfte beschlossen. Diese gelte jedoch nicht für Zusammenkünfte zur Religionsausübung. Nichtsdestotrotz hat die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) ihren Leitfaden für ihre Moscheen und in ihre Einrichtungen aktualisiert.
So gilt in allen Moscheen ab sofort ein „verpflichtendes und durchgehendes Tragen einer FFP2-Maske“, die „konsequente“ Einhaltung eines Sicherheitsabstands, sowie die Mitnahme eines „eigenen Gebetsteppichs“. Zudem werden BesucherInnen gebeten auf das Händeschütteln und die Umarmung zu verzichten. Personen mit Krankheitssymptomen ist der Moscheebesuch untersagt.
Des Weiteren dürfen die Vereins- und Teelokalen nur von Geimpften und Genesenen betreten werden, wobei der Gebetsraum von dieser Regelung befreit sei. Der Zugang zum Gebetsraum sei für alle Menschen unabhängig von ihrem Status hinsichtlich Genesung, Impfung oder Testung.
Während bei Veranstaltungen und Kursen ab 25 Personen die 2G-Pflicht gelte, müssen Veranstaltungen ab 50 Personen bei den Ämtern angezeigt werden.