Falls das Verfassunggerichtsurteil die Entscheidung von 2015 zum Thema Kopftuch bei Lehrerinnen fortschreibe, solle das Berliner Neutralitätsgesetz geändert werden, so Jarasch. „Dann kann es kein pauschales Kopftuchverbot von Lehrkräften im Schuldienst geben.“ Wenn das Verfassungsgericht zu einer anderen Entscheidung komme, bleibe das Neutralitätsgesetz bestehen.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen, wie es nach dem Neutralitätsgesetz in Berlin gefordert ist, vergangenes Jahr für verfassungswidrig erklärt. Dagegen reichte das Land Berlin im Februar eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die Karlsruhe noch nicht entschieden hat.
Das seit 2005 geltende Gesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Sie untersagt bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.
Koalition will Islamfeindlichkeit bekämpfen
Mit Blick auf das muslimische Leben wolle die Koalition die Teilhabe und Sichtbarkeit der Muslime in Berlin fördern. Hierzu soll ein „Landeskonzept Muslimisches Leben in Berlin“ entwickelt und das Islamforum mittels einer eigenständigen Koordinierungsstelle unterstützt werden. Des Weiteren möchte die neue Regierung die Arbeit mit der Expertenkommission zu antimuslimischem Rassismus fortführen und Handlungsstrategie entwickeln. Außerdem bekennt sich die Koalition zum Kampf gegen Islamfeindlichkeit.
Bei der SPD und den Grünen müssen im Dezember noch Parteitage über den Entwurf des Koalitionsvertrages abstimmen. Die Linke startet einen Mitgliederentscheid, der bis zum 17. Dezember dauern soll. (dpa/iQ)