Rastatt

Kein Handschlag – Muslimin wird Einbürgerung verweigert

Einer muslimischen Frau wurde in Rastatt die Einbürgerung verweigert, weil sie einem männlichen Beamten nicht die Hand schütteln wollte.

06
12
2021
Symbolbild: Landamtsrat erteilt keine Einbürgerung
Symbolbild: Landamtsrat in Rastatt erteilt keine Einbürgerung

In der Kleinstadt Rastatt in Baden-Württemberg wurde vergangene Woche einer muslimischen Frau die Einbürgerung und somit die deutscher Staatsangehörigkeit verweigert. Grund sei die fehlende Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse, heißt es in der Erklärung des Landratsamtes welches IslamiQ vorliegt. Die muslimische Frau stellte am 05. September 2019 einen Antrag auf Einbürgerung. Bei der persönlichen Abgabe der Einbürgerungsunterlagen habe sie dem Beamten den Handschlag aus religiöser Überzeugung abgelehnt. Dies sollte ein Nachspiel haben.  

In einem Brief des Landratsamtes Rastatt (Amtes für Migration, Integration und Recht) vom 26. November 2021 heißt es nun, dass das Ablehnen des Handschlags gegenüber männlichen Personen den deutschen Lebensverhältnisse widerspreche und nicht mit den deutschen Grundwerten vereinbar sei. „In Deutschland sind Handschlag bzw. das Händeschütteln gängige Nonverbalen Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale, die unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder anderen personellen Merkmalen der beteiligten Personen erfolgen und auf eine jahrhundertelange Praxis zurückgehen“, so in dem Brief.

Ein Einbürgerungsbewerber, der das Händeschütteln mit anderen Personen aus religiöser Überzeugung ablehne, gewährleiste nicht die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. Laut dem Landratsamt Rastatt sei es wichtig, die Gleichberechtigung von Mann und Frau anzuerkennen – unabhängig von Religion und Kultur.

Gericht: Kein Handschlag, keine Einbürgerung

Ein muslimischer Oberarzt, der sich aus religiösen Gründen weigerte, bei der Übergabe der Einbürgerungsurkunde, der zuständigen Sachbearbeiterin die Hand zu reichen, erhält nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahre 2020 entschieden. Wer aufgrund einer „fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung“ einen Händedruck ablehne, lehne damit eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ab“, so die Richter in der am Freitag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung.

Leserkommentare

Der deutsche sagt:
Richtig so wollen hier leben und nehmen sich hier in unser Land schon alles raus dann soll sie da hin wo, sie her kommt wenns ihr nicht passt und alles gleich mit Rassismus abzutun nur weil wir deutsche auch unsere Werte vermitteln unsere Rasse stirbt sowieso aus deswegen schützt eure kinder vor den ekelhaften gesock
06.12.21
20:29
Der Vernünftige sagt:
In manchen Kulturen ist es normal sich bei der Begrüßung die Nase und Stirn aneinander zu reiben. Vielleicht sollte ich nun anfangen in Deutschland rumzulaufen und auf diese Art und Weise der Begrüßung zu pochen. Alles andere wäre ja "diskriminierend" und "engstirnig". #doppelmoral
20.01.22
14:58