Einer muslimischen Frau wurde in Rastatt die Einbürgerung verweigert, weil sie einem männlichen Beamten nicht die Hand schütteln wollte.
In der Kleinstadt Rastatt in Baden-Württemberg wurde vergangene Woche einer muslimischen Frau die Einbürgerung und somit die deutscher Staatsangehörigkeit verweigert. Grund sei die fehlende Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse, heißt es in der Erklärung des Landratsamtes welches IslamiQ vorliegt. Die muslimische Frau stellte am 05. September 2019 einen Antrag auf Einbürgerung. Bei der persönlichen Abgabe der Einbürgerungsunterlagen habe sie dem Beamten den Handschlag aus religiöser Überzeugung abgelehnt. Dies sollte ein Nachspiel haben.
In einem Brief des Landratsamtes Rastatt (Amtes für Migration, Integration und Recht) vom 26. November 2021 heißt es nun, dass das Ablehnen des Handschlags gegenüber männlichen Personen den deutschen Lebensverhältnisse widerspreche und nicht mit den deutschen Grundwerten vereinbar sei. „In Deutschland sind Handschlag bzw. das Händeschütteln gängige Nonverbalen Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale, die unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder anderen personellen Merkmalen der beteiligten Personen erfolgen und auf eine jahrhundertelange Praxis zurückgehen“, so in dem Brief.
Ein Einbürgerungsbewerber, der das Händeschütteln mit anderen Personen aus religiöser Überzeugung ablehne, gewährleiste nicht die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. Laut dem Landratsamt Rastatt sei es wichtig, die Gleichberechtigung von Mann und Frau anzuerkennen – unabhängig von Religion und Kultur.
Ein muslimischer Oberarzt, der sich aus religiösen Gründen weigerte, bei der Übergabe der Einbürgerungsurkunde, der zuständigen Sachbearbeiterin die Hand zu reichen, erhält nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahre 2020 entschieden. Wer aufgrund einer „fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung“ einen Händedruck ablehne, lehne damit eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ab“, so die Richter in der am Freitag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung.