In Belgien müssen muslimische Frauen ihr Kopftuch im Gerichtssaal künftig nicht mehr abnehmen. Der entsprechende Gesetzesartikel wurde am Montag gekippt.
In Belgien müssen muslimische Frauen ihr Kopftuch im Gerichtssaal künftig nicht mehr abnehmen. Der entsprechende Gesetzesartikel, was von vielen Richter und Richterinnen als Kopftuchverbot umgesetzt wurde, wurde am Montag gekippt. Die meisten Richter und Richterinnen in Belgien hatten in der Vergangenheit bereits Ausnahmen für das tragen des Kopftuchs veranlasst, trotzdem forderten viele Richterinnen und Richter das allgemeine Kopftuchverbot.
2018 klagte eine muslimische Frau beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), nachdem ihr der Zugang zu einer Gerichtsverhandlung verweigert wurde – weil sie ein Kopftuch trug.
Der EGMR hatte Belgien für das Verbot des Kopftuchs verurteilt und entschied, dass diese Praxis gegen die Religionsfreiheit verstoße. Dennoch hatte Belgien das Kopftuch-Gesetz nicht geändert.
Das „Interföderale Zentrum für Chancengleichheit“ wandte sich daher im März 2019 an das Ministerkomitee des Europarats (das die Einhaltung der Urteile des EGMR überwacht), um darauf hinzuweisen, dass Artikel 759 des Gerichtsgesetzbuchs geändert werden müsse, damit solch ein Verbot aufgehoben werden kann. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist nun geändert worden.