Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs hat die Berufung eines als „Reichsbürger“ vom Dienst suspendierten Polizisten gegen die Aberkennung seiner Pension zurückgewiesen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs hat die Berufung eines als „Reichsbürger“ vom Dienst suspendierten Polizisten gegen die Aberkennung seiner Pension zurückgewiesen. Das Urteil vom Freitag sei rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung: „Das bestätigt uns in unserem konsequenten Vorgehen gegen Reichsbürger bei der Polizei.“
Der Beamte habe mit seinen Äußerungen und seinem Verhalten den Staat von Grund auf abgelehnt und dessen Gesetze angezweifelt. „Das ist für einen Beamten völlig indiskutabel. Der Verlust seiner Pension ist eine ebenso harte wie notwendige Konsequenz“, sagte Herrmann. „Wer bestreitet, dass es unseren Staat überhaupt gibt, kann nicht Gehalt oder eine Pension von ihm erhalten wollen.“
Der Polizist hatte bis zu seiner Suspendierung im Februar 2016 am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring unterrichtet. Gegen die Entfernung aus dem Dienst legte er Rechtsmittel ein. Während des laufenden Gerichtsverfahrens wurde er im Oktober 2019 pensioniert; im Berufungsverfahren ging es deshalb nun nicht mehr um die Entfernung aus dem Dienst, sondern um die Aberkennung des Ruhegehalts.
Wer vom Gedankengut der „Reichsbürger“ überzeugt sei, habe bei der Bayerischen Polizei nichts verloren, sagte Herrmann. Es gebe nur wenige Einzelfälle – diese seien aber bei mehr als 44 000 Mitarbeitern nicht gänzlich auszuschließen. (dpa/iQ)