Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Berlin

Berlin will stärker gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen

Berlin will auf Bundesebene eine stärkere Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet erreichen.

14
12
2021
0
Hasskriminalität, Hass und Hetze im Netz
Hass und Hetze im Netz © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Berlin will auf Bundesebene eine stärkere Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet erreichen. Der Senat habe der Vorlage für eine entsprechende Bundesratsinitiative von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zugestimmt, teilte die Senatsjustizverwaltung am Dienstag mit. Die Bundesregierung soll damit aufgefordert werden zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, dass Anbieter sozialer Netzwerke eine zustellungsfähige Anschrift in Deutschland benennen müssen. Dies soll die Ahndung von zivil- und strafrechtlichen Verstößen erleichtern.

Mit der Bundesratsinitiative setze der Senat einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 16. September um, hieß es. „Im virtuellen Raum haben Rechtsverletzungen erheblich zugenommen“, erklärte Behrendt. „Auch aufgrund der Bedeutung virtueller Kommunikationsräume für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess ist eine effektive und umfassende Bekämpfung von Hatespeech im Internet erforderlich.“ (dpa/iQ)