Das Bündnis #Gegenberufsverbot forderte am Montag in einer Pressemitteilung die neuen Koalitionsparteien auf, das Neutralitätsgesetz an die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes anzupassen.
Das Bündnis #Gegenberufsverbot forderte am Montag in einer Pressemitteilung die neuen Koalitionsparteien auf, das sogenannte Neutralitätsgesetz an die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes anzupassen, die Diskriminierung von muslimischen Frauen zu beenden und damit eine „betroffenenorientierte bessere Antidiskriminierungspolitik“ in Berlin anzugehen.
„Die Koalition passt das Berliner Neutralitätsgesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an“. Diese Formulierung suggeriere, dass bezüglich des Kopftuchverbots für muslimische Lehrerinnen noch rechtliche Uneindeutigkeit herrsche, obwohl dies bereits seit 2015 nicht mehr der Fall sei.
Diese Formulierung zum Umgang mit dem Neutralitätsgesetz sei demnach irreführend, denn sie klinge zunächst so, „als würde Berlin endlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2015 umsetzen“, so in der Pressemitteilung weiter. Doch gemeint sei offenbar etwas anderes: Die noch ausstehende Rechtsprechung bezüglich der kürzlich vom Land Berlin eingereichten Verfassungsbeschwerde, mit der der Bildungssenat gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.2020 vorgehe. „Die ausscheidenden Koalitionsparteien hatten sich nach vielen Gerichtsverfahren von betroffenen Frauen gegen die Diskriminierung durch das sog. Neutralitätsgesetz im Jahr 2019 darauf verständigt, die Streitfrage abschließend gerichtlich klären zu lassen“, heißt es weiter.
Daraufhin legte demnach die damalige SPD geführte Bildungsverwaltung Revision gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein. Das Bundesarbeitsgericht habe am 27.08.2020 abschließend die Verurteilung des Landes Berlin zur Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgrund der Verweigerung der Einstellung einer angehenden Lehrerin mit Kopftuch bestätigt.
Das Gericht habe die Bildungsverwaltung an die langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erinnert und eine entsprechende Auslegung des Neutralitätsgesetzes angemahnt. Demnach sei ein pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig. Der Bildungssenat habe jedoch entgegen großer Bedenken von PolitikerInnen, WissenschaftlerInnen, JuristInnen und Antidiskriminierungs-Organisationen den Streit politisch verschleppt und führe damit die diskriminierende Einstellungspraxis unverändert fort. „Gut qualifizierte Frauen, Erzieherinnen, Lehrerinnen, Quereinsteigerinnen und Sozialpädagoginnen, die Berlin so dringend braucht, werden pauschal aufgrund des Kopftuches abgelehnt“.
„Der Fehler der scheidenden Landesregierung zum diskriminierenden Neutralitätsgesetz darf sich in der neuen nicht weiter fortsetzen. Es liegt daher in der Verantwortung der neuen Koalitionsparteien hier aktiv das Berliner Neutralitätsgesetz anzugehen und dafür zu sorgen, dass sich das Land Berlin an Recht und Gesetz hält,“ so das Bündnis #Gegenberufsverbot. Laut de Bündnis entziehen sich die neuen Koalitionsparteien ihrer Verantwortung und seien gewillt, weiter hinzunehmen, dass die Bildungsverwaltung mit ihrer „diskriminierenden Praxis auch nach sechs Jahren weiter ungestört rechtsstaatliche Prinzipien missachten kann“.