Die Drohschreiben waren mit „NSU 2.0“ gekennzeichnet und enthielten Todesdrohungen gegen Menschen mit ausländischen Wurzeln. Mitte Februar beginnt nun der Prozess gegen den mutmaßlichen Verfasser.
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Verfasser der „NSU 2.0“-Drohschreiben beginnt am 16. Februar vor dem Landgericht Frankfurt. Der Mann müsse sich unter anderem wegen des Vorwurfs der Beleidigung in 67 Fällen, versuchter Nötigung und Bedrohung verantworten, so ein Gerichtssprecher am Mittwoch.
Außerdem werde ihm die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie Volksverhetzung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.
Empfänger der Drohschreiben waren Privatpersonen, Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden und Institutionen. Die Schreiben enthielten massive verbale Beleidigungen wie „Abfallprodukte“, „Volksschädling“ oder drastische Schimpfwörter gegen Menschen mit türkischen Wurzeln. Gedroht wurde unter anderem mit „Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst“ oder damit, dass Familienangehörige „mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet“ würden.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte Ende Oktober Anklage gegen den mutmaßlichen Verfasser der Drohschreiben erhoben. Die Anklageschrift umfasst 120 Seiten. (dpa, iQ)