Vor 17 Jahren verbrannte im Polizeigewahrsam der Asylbewerber Oury Jalloh auf einer Matratze. Der Fall gilt juristisch als abgeschlossen, doch viele zweifeln an den Darstellungen der Behörden.
17 Jahre nach dem Tod Oury Jallohs in einer Polizeizelle in Dessau ist dort am Freitag des Asylbewerbers gedacht worden. Vor der Polizeiwache kamen am Freitag etwa 40 Menschen zusammen und legten Blumen nieder, wie Teilnehmer berichteten. Am Nachmittag fand eine „Gedenkdemonstration“ in Dessau statt. Daran nahmen nach Aussage der Polizei rund 1900 Menschen teil. Auch der Bruder Jallohs sprach auf der Veranstaltung. Die Polizei hatte vor der Demonstration im Innenstadtbereich vor Verkehrsraumeinschränkungen gewarnt. Es wurde ein Schienenersatzverkehr für die Straßenbahn eingerichtet.
Die Demonstrierenden werfen den Behörden massive Versäumnisse und Vertuschung bei der Aufarbeitung des Todes des Mannes aus Sierra Leone vor. Jalloh war am 7. Januar 2005 in Polizeigewahrsam auf einer Matratze verbrannt. Die Todesumstände gelten auch nach zwei Landgerichtsprozessen als nicht aufgeklärt. Nach den Ermittlungen der Behörden soll Jalloh in der Gewahrsamszelle einen Brand selbst gelegt haben, obwohl er in dem Raum an Händen und Füßen gefesselt war.
Dieser Darstellung widersprechen mehrere Initiativen. Sie sprechen von „Mord“. Es gebe „offensichtliche Missstände und Widersprüche im Bereich der Polizeiarbeit vor dem Tod Jallohs sowie der polizeilichen Ermittlungsarbeit zum Tod Jallohs“, hieß es in einer Mitteilung des Multikulturellen Zentrums Dessau. Es müsse gegen verdächtige Polizeibeamte ermittelt werden. „Das Vertuschen, Lügen und Schweigen der während der Todesnacht anwesenden und anderer relevanter Zeugen aus den Reihen der Dessauer Polizei hatte also leider Erfolg – der Rechtsstaat versagte im Fall Oury Jalloh.“
Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Ermittlungen zum Fall Jalloh im Oktober 2018 beendet, weil sie – auch nach zwei Prozessen vor dem Landgericht – keine weitere Aufklärung erwartete. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte bei einer Überprüfung, dass Ermittlungen nicht wieder aufgenommen werden müssten. Es lasse sich nicht belegen, dass Polizeibeamte oder andere Personen den auf einer Matratze gefesselten Jalloh angezündet hätten, hieß es damals zur Begründung. (dpa, iQ)