Der Vater des Attentäters von Hanau wurde zuvor wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun geht das Verfahren im September in die nächste Runde.
Nach dem Urteil wegen Beleidigung gegen den Vater des Attentäters von Hanau geht das Verfahren im September in die nächste Instanz. Wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage sagte, wird sich das Hanauer Landgericht am 5. September mit dem Fall befassen. Der Mann war im Oktober vergangenen Jahres vom Amtsgericht Hanau zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Sowohl er selbst als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt.
Der Mann soll unter anderem in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten, als „wilde Fremde“ bezeichnet haben. Er ist der Vater des 43-Jährigen, der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend nach Erkenntnissen von Ermittlern seine Mutter und sich selbst getötet hatte. Unter den Teilnehmern der Demonstration waren auch Angehörige der Anschlagsopfer. Die Versammlung stand unter dem Motto „Wir warten nicht auf einen neuen rassistischen Anschlag“.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vater in dem Verfahren vor dem Amtsgericht auch vorgeworfen, ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war, als „Terrorkommando“ beziehungsweise „Terroreinheit“ bezeichnet zu haben. Außerdem soll er den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der „Wählertäuschung“ bezichtigt haben. Angeklagt war er deshalb wegen Beleidigung in drei Fällen.
Die Rolle des Vaters war auch bei den gegen Unbekannt geführten Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zu dem Anschlag geprüft worden. Nach Überzeugung der Ermittler hatte der 43-Jährige bei der Tat keine Mitwisser oder Gehilfen. Auch für eine Tatbeteiligung seines Vaters sahen sie keine Anhaltspunkte, wie die Bundesanwaltschaft Mitte Dezember bekanntgab. (dpa, iQ)