Terroranschlag von Hanau

120 Verfahren wegen Hass im Netz

Wegen rassistischen Aussagen zum rechtsextremen Anschlag von Hanau 2020 laufen 120 Verfahren wegen Hass im Netz.

16
01
2022
Dokumentationsstelle für Rechtsextremismus Gewalttaten Hanau - Rechtsextremistische Angriffe - Hasskriminalität
Symbolbild - Hass; Hetze; Rechtsextremismus © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Nach Angaben der Generalanwaltschaft Frankfurt seien sieben Personen aus Hessen wegen Aussagen zum rechtsextremistischen Anschlag in Hanau verurteilt worden. Insgesamt wurde in 120 Fällen ermittelt, geht aus Medienberichten hervor. Neben Billigungen von Straftaten ginge es weiter um den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung und der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten.

So wurde etwa ein 36-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich auf Youtube nach dem Anschlag von Hanau rassistisch geäußert habe. Man wisse ja sehr gut, was für ein „Abschaum“ sich in Shishabars herumtreibe. Das sei kein großer Verlust für die Gesellschaft und da er Sanitäter sei, lasse er sich „bei so Abschaum“ gerne Zeit, so der 26-Jährige. Er sei einer von sieben HessInnen, die wegen Hasskommentaren zu dem Anschlag rechtskräftig verurteilt wurden. Das hat die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf Anfrage der FR mitgeteilt. In sechs Fällen sprachen Gerichte eine Verwarnung aus und behielten sich eine Geldstrafe vor.

Mehr als 50 Verdächtige identifiziert

Die ZIT prüfe zusammen mit dem LKA und zivilgesellschaftlichen PartnerInnen der Kooperation #KeineMachtdemHass, hunderte von Onlinekommentaren. In 50 Fällen hätte man Verdächtige identifiziert. Die Äußerungen seien etwa in Facebook-Gruppen gemacht worden. Mit den Verfahren sind insgesamt Staatsanwaltschaften in 13 Bundesländern befasst.

Die ZIT ist Teil des Judicial Cybercrime Network europäischer Justizbehörden und ermittelt etwa zum Darknet, zu sexuellem Missbrauch und Hasskriminalität. „Unser Ziel ist es vorrangig, dass wir die Beschuldigten über die strafrechtlichen Grenzen und auch die Gefahren von Hate Speech informieren“, sagte zuvor ZIT-Sprecher Benjamin Krause. Zudem sollten Beschuldigte „durch die persönliche Konfrontation“ im Zuge des Verfahrens davon überzeugt werden, was Kommentare und Likes bewirken können, um sie von weiteren Verstößen abzuhalten. Nicht in jedem Fall sei eine möglichst hohe Strafe das Ziel.

Leserkommentare

Ethiker sagt:
Hessen war und ist eine Hochburg des rechten Gedankenguts. Es ist ein Wunder, dass überhaupt jemand für jene Aussagen verurteilt wurde. Der Normalfall spricht eine andere Sprache. Verwarnungen und Verfahrenseinstellungen sind bei Straftaten dieser Art das eigentliche Mittel der Wahl. Wohlwissend der Tragweite der Unantastbarkeit des nationalistischen Grundethos für das Staatswesen.
16.01.22
16:50
Vera sagt:
Hessen gehört auch zu den Bundesländern, die besondere Angebote für queere (nicht heterosexuell orientierte) Flüchtlinge haben. Die Frankfurter Sozialdezernentin Elke Voitl (Grüne) sagt: Drei Viertel aller Menschen, die in Deutschland Asyl suchten, kämen aus Ländern, in denen Homosexualität unter Strafe stehe. Und das ist kein Wunder. Queere Geflüchtete sind nicht froh, wenn sie in Deutschland auf übergriffige Landsleute stoßen. In den (islamischen) Herkunftsstaaten mußten sie sich aus Angst um ihr Leben und ihre Unversehrtheit verstecken. In deutschen Flüchtlingslagern oder in Gemeinschaftsunterkünften sind sie oftmals durch ausländische Mitbewohner weiterhin Angriffen, Beleidigungen, Drangsalierungen, Schlägen, Misshandlungen & Vergewaltigungen, psychischem Druck und Verfolgung ausgesetzt. Sicherheitspersonal, Betreuer oder Helfer können manchmal Schlimmeres verhindern. "La Villa" ist als ehemaliges Hotel ein sicheres Haus für queere Flüchtlinge - von der Stadt Frankfurt eingerichtet und zur Verfügung gestellt. Für Sozialminister Kai Klose ist das Safe House über Hessen hinaus ein 'Highlight'. Da habe Hessen durchaus Vorbildfunktion, betonte er auf einer Fachtagung. Das Beratungsnetzwerk Rainbow Refugees Support bemüht sich auch aktiv um bedarfsgerechte und geschützte Unterbringungsmöglichkeiten für oftmals traumatisierte und mit Hass konfrontierte LGBTIQ-Menschen & Jugendliche, die von ihren muslimischen Eltern verstoßen werden. Bei all dem kann man das humane Grundethos des Staatswesens erkennen. Und das ist schon was anderes als das islamische Grundethos, das sich besonders in den Hochburgen des islamischen Gedankenguts präsentiert. Dort zeigt sich ja der Islam in Reinkultur und unverhüllt.
16.01.22
21:12
Dilaver_Ç. sagt:
Genauso wie es unangebracht ist, von einer christlichen Kirche zu verlangen, vor dem Kirchenaltar eine große Leinwand aufzustellen und einen Pornofilm abspielen zu lassen, genauso ist es auch unangebracht, in einem islamischen Blog Werbung für gleichgeschlechtliche Unzucht zu machen und homokriminelle Machenschaften - ob im Inland oder Ausland - zu verharmlosen sowie homokriminelle Täter als Opfer darzustellen. Die Verharmlosung von Sexualstraftätern mit gestörter sexueller Präferenz - ob pädokriminell oder homokriminell - sowie deren Darstellung als Opfer von Intoleranz ist ein Affront gegen die Scham- und Anstandsgefühle gesitteter Menschen mit gesunder sexueller Präferenz und damit eine gezielte Provokation, die geeignet ist, den gesellschaftlichen Frieden zu stören. Deswegen darf so etwas nicht toleriert werden. Erst recht nicht in einem islamischen Blog, in der islamische Sittlichkeit und Anstandsregeln zu beachten gilt. Deshalb möchte ich hiermit die Redaktion bitten, den Kommentar von "Vera" zu löschen und in Zukunft darauf zu achten, solche sittenwidrigen Kommentare, welche islamische Sittlichkeit, Sexualmoral sowie Anstandsregeln missachten, nicht mehr zu veröffentlichen. In Wiederholungsfällen ist es ratsam, rechtliche Schritte einzuleiten und Strafanzeige wegen sexueller Nötigung zu erstatten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und mit Verleib mit freundlichen Grüßen.
18.01.22
16:30