Wegen rassistischen Aussagen zum rechtsextremen Anschlag von Hanau 2020 laufen 120 Verfahren wegen Hass im Netz.
Nach Angaben der Generalanwaltschaft Frankfurt seien sieben Personen aus Hessen wegen Aussagen zum rechtsextremistischen Anschlag in Hanau verurteilt worden. Insgesamt wurde in 120 Fällen ermittelt, geht aus Medienberichten hervor. Neben Billigungen von Straftaten ginge es weiter um den Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung und der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten.
So wurde etwa ein 36-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich auf Youtube nach dem Anschlag von Hanau rassistisch geäußert habe. Man wisse ja sehr gut, was für ein „Abschaum“ sich in Shishabars herumtreibe. Das sei kein großer Verlust für die Gesellschaft und da er Sanitäter sei, lasse er sich „bei so Abschaum“ gerne Zeit, so der 26-Jährige. Er sei einer von sieben HessInnen, die wegen Hasskommentaren zu dem Anschlag rechtskräftig verurteilt wurden. Das hat die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf Anfrage der FR mitgeteilt. In sechs Fällen sprachen Gerichte eine Verwarnung aus und behielten sich eine Geldstrafe vor.
Die ZIT prüfe zusammen mit dem LKA und zivilgesellschaftlichen PartnerInnen der Kooperation #KeineMachtdemHass, hunderte von Onlinekommentaren. In 50 Fällen hätte man Verdächtige identifiziert. Die Äußerungen seien etwa in Facebook-Gruppen gemacht worden. Mit den Verfahren sind insgesamt Staatsanwaltschaften in 13 Bundesländern befasst.
Die ZIT ist Teil des Judicial Cybercrime Network europäischer Justizbehörden und ermittelt etwa zum Darknet, zu sexuellem Missbrauch und Hasskriminalität. „Unser Ziel ist es vorrangig, dass wir die Beschuldigten über die strafrechtlichen Grenzen und auch die Gefahren von Hate Speech informieren“, sagte zuvor ZIT-Sprecher Benjamin Krause. Zudem sollten Beschuldigte „durch die persönliche Konfrontation“ im Zuge des Verfahrens davon überzeugt werden, was Kommentare und Likes bewirken können, um sie von weiteren Verstößen abzuhalten. Nicht in jedem Fall sei eine möglichst hohe Strafe das Ziel.