In Frankfurt wurde die Leiche eines muslimischen Patienten ohne die Zustimmung der Angehörigen eingeäschert. Der Vorfall sorgt für Aufruhr.
Ein Frankfurter Krankenhaus hat am Freitag die Einäscherung eines verstorbenen muslimischen Patienten – die den Bestattungsvorschriften des Islam widerspricht – bedauert. „In unserem Haus ist der Umgang mit Verstorbenen unterschiedlicher Religionen klar geregelt“, hieß es in einer Stellungnahme des St. Katharinen-Krankenhauses. Zuvor hatte der SWR berichtet, ein Marokkaner sei ohne Verständigung seiner Angehörigen eingeäschert worden. Das marokkanische Generalkonsulat sehe darin einen „eklatanten Regelverstoß“.
Im Falle eines muslimischen Verstorbenen würden islamische Seelsorger informiert, sofern keine Angehörigen ermittelt werden könnten, betonte die Frankfurter Klinik. „Voraussetzung ist aber, dass der Patient entsprechende Angaben macht“, hieß es weiter. Allerdings hätten in dem konkreten Fall keine Informationen zur Glaubensrichtung oder Nationalität des Verstorbenen vorgelegen, „noch war es möglich, Angehörige zu ermitteln.“
Der 45 Jahre alte Patient sei ohne Papiere am 20. Dezember durch den Rettungsdienst eingeliefert worden, berichtete die Klinik. Er habe keine Angaben zur Nationalität, Konfession oder Angehörigen gemacht und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Eltern nicht von dem Krankenhausaufenthalt erfahren sollten. Der lebensbedrohlich erkrankte Mann habe eine dringend erforderliche Notfall-OP gegen ärztlichen Rat abgelehnt und sei am selben Tag entlassen worden, hieß es. Unmittelbar vor der Klinik sei der Mann zusammengebrochen und sofort wieder stationär aufgenommen worden, am folgenden Tag aber verstorben. Versuche, über die zuletzt bekannte Adresse des Mannes und über das Ordnungsamt Angehörige ausfindig zu machen, seien gescheitert.
In solchen Fällen muss nach Angaben der Klinik das Krankenhaus die Bestattung innerhalb von 96 Stunden vornehmen lassen. „In der Regel wird für Verstorbene, zu denen keinerlei Informationen über Nationalität, religiöses Bekenntnis oder Angehörige vorliegen, die Feuerbestattung gewählt, da diese Kosten später auch von staatlichen Stellen übernommen werden. Ausdrücklich in Auftrag gegeben haben wir diese aber nicht“, hieß es in der Erklärung des Krankenhauses.
Der integrationspolitische Sprecher der SPD im hessischen Landtag, Turgut Yüksel, kritisierte den Vorfall. „Es ist nicht akzeptabel, ohne Nachfrage, Nachforschung und Erlaubnis der Familienangehörigen die Einäscherung eines Toten anzuordnen“, betonte er am Freitag. Der Fall müsse lückenlos aufgeklärt werden, um in Zukunft weitere Vergehen gegen die Totenfürsorge zu verhindern. „Es ist ein wichtiges Zeichen für das gemeinsame Zusammenleben, den zahlreichen Angehörigen muslimischer Minderheiten in Frankfurt zu zeigen, dass ihre Rechte bei der Totenfürsorge in Zukunft umfassend und überall geachtet werden“, sagte Yüksel. (dpa, iQ)