Hessen

Bei provokativem Zeigen der Reichsflagge drohen künftig Sanktionen

In Hessen kann das Zeigen von Reichsflaggen künftig mit Bußgeldern bestraft werden. Ein entsprechender Erlass wurde unterzeichnet.

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01
2022
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Rechtsextremismus, Reichskriegsflaggen © shutterstock, bearbeitet by iQ
Rechtsextremismus, Reichskriegsflaggen © shutterstock, bearbeitet by iQ

Das Zeigen der schwarz-weiß-roten Reichs- und Reichskriegsflaggen aus der Kaiser- und NS-Zeit in der Öffentlichkeit kann in Hessen künftig sanktioniert werden. Es drohen bis zu 1000 Euro Bußgeld, wie Innenminister Peter Beuth (CDU) am Dienstag in Wiesbaden ankündigte. Das Land habe einen entsprechenden Erlass unterzeichnet, um der „einschüchternden Wirkung“ solcher Flaggen Einhalt zu bieten. Die Innenministerkonferenz hatte sich auf einen bundeseinheitlichen Umgang für die provokative Verwendung von Reichs- und Reichskriegsflaggen geeinigt.

Reichs- und Reichskriegsflaggen seien in der Vergangenheit immer wieder von Reichsbürgern oder Rechtsextremisten verwendet worden, um eine Nähe zum Nationalsozialismus zu suggerieren, erläuterte Beuth. „Mit dem Erlass setzt Hessen ein klares Zeichen für ein geordnetes staatsbürgerliches und menschliches Zusammenleben und geht konsequent gegen diejenigen vor, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen.“

Es sei nicht hinnehmbar, dass mit diesen Flaggen auf einer Versammlung an NS-Fahnenaufmärsche erinnert und damit ein Klima von Hass und Gewalt erzeugt werde, betonte der Minister. „Solche Aktionen dienen der Einschüchterung und haben in unserer Demokratie nichts verloren.“

Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz ohnehin verboten

Unter den Begriff Reichskriegsflaggen fallen unter anderem die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933 und die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935. Das öffentliche Verwenden der Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz ist nach Strafgesetzbuch ohnehin verboten.

Ein Bußgeld für das Zeigen der nicht verbotenen Reichs- oder Reichskriegsflagge droht nun unter anderem, wenn sie an einem Ort oder Datum mit historischer Symbolkraft gehisst wird. Auch wenn ausländerfeindliche Parolen skandiert werden, dürfen solche Fahnen nicht gezeigt werden. Ebenso sind sie tabu bei „paramilitärisch anmutenden Versammlungen, beispielsweise durch Kombination mit Trommeln, Fackeln, Uniformen, Marschieren in Formation“. (dpa, iQ)