Für ihre Ausbildung muss eine Muslimin ein Praktikum im Krankenhaus absolvieren. Das wird ihr jedoch verwehrt. Grund: Ihr Kopftuch.
Eigentlich wollte Melda nur ein dreimonatiges Pflichtpraktikum im Marien Hospital in Herne absolvieren. Doch das Krankenhaus schickte die muslimische Studentin nach zwei Wochen nach Hause, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte.
Bereits zwei Wochen ihres Praktikums hatte die junge Muslimin absolviert, als sie nach einer Schicht vom Marien Hospital angerufen wurde und auf ihr Kopftuch aufmerksam gemacht wurde. Sie wurde vor die Wahl gestellt. „Entweder Sie nehmen das Kopftuch ab, oder Sie müssen das Praktikum abbrechen“, habe es in dem Gespräch geheißen.
Die 24-jährige hat sich für ihr Kopftuch entschieden und das Praktikum beendet. „Ich fühle mich sehr diskriminiert“, sagte die 24-jährige Studentin gegenüber der „WAZ“. Sie habe kein Verständnis für dieses Vorgehen, da sie sich mit dem Kopftuch beworben habe und beim Vorstellungsgespräch auch eins trug. Für ein Statement war das Krankenhaus nicht zu erreichen.
Im Februar 2020 wollte eine Muslimin ein 5-tägiges Praktikum im Bereich Ergotherapie im Marien Hospital in Herne absolvieren. Doch das Krankenhaus schickte die muslimische Studentin bereits am ersten Tag nach Hause, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. „Das Tragen eines Kopftuches ist in unseren Einrichtungen nicht erlaubt“, erklärte Theo Freitag, Geschäftsführer, St. Elisabeth Gruppe – Katholische Kliniken Rhein-Ruhr, auf Anfrage von IslamiQ. Das Krankenhaus sehe es als Aufgabe ihren Patienten die beste medizinische und pflegerische Versorgung zukommen zu lassen – unabhängig von deren Religionszughörigkeit.
„Entsprechend erwarten wir von unseren Mitarbeitern ein neutrales Erscheinungsbild am Arbeitsplatz, an dem die Behandlung der Patienten im Fokus steht. Symbolische Glaubensbekenntnisse haben keinen Vorrang am Arbeitsplatz“, so Freitag.