Eine junge Schülerin will ein freiwilliges Praktikum an einer Grundschule absolvieren. Schon am ersten Tag wird sie nach Hause geschickt – wegen ihres Kopftuchs.
Eine 15-jährige Muslimin aus Rüsselsheim durfte ihr freiwilliges Praktikum an einer Grundschule nicht antreten. Grund hierfür sei ihr Kopftuch. Nach einer erfolgreichen Bewerbungsphase trat Asmaa ihr Praktikum an. Am ersten Tag wurde sie von ihrer Betreuerin zur Schulleitung geschickt. Dort hieß es, dass sie während des Praktikums das Kopftuch ablegen müsse, da das Kopftuch in der Schule „unerwünscht“ sei es, erklärt die Praktikantin gegenüber „Main-Spitze“. Außerdem habe sich das Kollegium durch das Kopftuch gestört gefühlt. Nach dem sie der Aufforderung ihr Kopftuch abzulegen nicht folgte, wurde sie nach Hause geschickt.
Der Stadtschüler*innenrat Rüsselsheim zeigte sich in einer Mitteilung empört und verurteilt den Angriff aufs Schärfste. Es sei unverständlich, warum das Kopftuch „im Jahre 2022 noch ein derartiges Problem darstellt“, heißt es in einer Mitteilung. In einer pluralen Stadt wie Rüsselsheim sollte man mittlerweile eine derartige Toleranz erwarten können. Der Stadtschüler*innenrat fordert eine „offizielle Entschuldigung seitens der Schulleitung und eine Überarbeitung der Schulordnung“ im punto Kopftuchverbot.
Auch die Schulleitung äußerte sich im Nachhinein zum Vorfall und bedaurte diesen sehr. Es war „ein Fehler“. Grund dafür sei der hektische Tag nach den Weihnachtsferien und neue Corona-Fälle. „Hätte ich ein Bild gesehen, hätte ich sie direkt angerufen und sie im Vorfeld über die interne Absprache hier aufgeklärt – und ich hätte selbst länger reflektiert, dass möglicherweise ein anderes Vorgehen auf den Weg gebracht werden muss“, sagt die Rektorin.
Im Nachhinein hatte die Schulleitung ihr den Praktikumsplatz nochmal angeboten. Doch die junge Muslimin lehnte diesen ab. Eine offizielle Entschuldigung blieb jedoch aus, erklärte die 15-Jährige gegenüber IslamiQ.
Für das hessische Kultusministerium ist das Tragen des Kopftuchs im Unterricht erlaubt. „Die Ausübung der Religionsfreiheit hat dann ihre Grenzen, wenn das Zusammenleben massiv gestört wird. Aber klar ist: Es können Kopftücher in Schulen getragen werden – das sollte 2022 möglich sein“, erklärt das Ministerium auf Nachfrage.