In Mecklenburg-Vorpommern hat ein Gericht die Entlassung eines LKA-Beamten entschieden. Der Beamte habe in rassistischen Chats gegen seine Verfassungstreuepflicht verstoßen.
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat in einem Urteil die Entlassung eines Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) unter anderem wegen rassistischen Chats entschieden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage mit. Wie das Gericht bestätigte, war der 45-Jährige zuletzt beim Spezialeinsatzkommando (SEK) eingesetzt.
Zur Begründung hieß es, der Beamte habe mit mehreren rassistischen und menschenverachtenden Nachrichten gegen seine Verfassungstreuepflicht verstoßen. Zuvor hatten Medien berichtet.
Der Mann habe mit den Nachrichten zu erkennen gegeben, „dass er sich nicht mehr zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt“. Er habe außerdem ein Dokument fälschen lassen, um sich privat eine Pistole beschaffen zu können.
Laut Gericht waren Ermittler im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Gruppe „Nordkreuz“ auf die Chats gestoßen. Gegen diese rechtsextremistische Gruppe hatte der Generalbundesanwalt ermittelt. Das Verfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat war mangels hinreichenden Tatverdachts allerdings eingestellt worden. Mehrere Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern wurden nach Auswertung entsprechender Chats vom Dienst suspendiert.
Dem Mann wird unter anderem „die Verherrlichung des Nationalsozialismus, insbesondere der Verbrechen im Rahmen des Holocaust“ vorgeworfen. Er kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald gegen die Entscheidung vorgehen. (dpa, iQ)