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Baden-Württemberg

221 Fälle registriert – Fahrplan für Antidiskriminierungsgesetz bleibt unklar

Alle Menschen in Baden-Württemberg sollen gleich behandelt werden. Dafür hat Grün-Schwarz extra eine Antidiskriminierungsstelle geschaffen. Nun wird im Landtag Bilanz gezogen.

16
02
2022
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Symbolbild: Diskriminierung und Hassverbrechen, Corona, Rassimus
Symbolbild: Diskriminierung und Hassverbrechen, Corona © noreenreyes auf flickr, bearbeitet by IslamiQ

Das von der grün-schwarzen Landesregierung angekündigte Antidiskriminierungsgesetz lässt weiter auf sich warten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene decke nicht alle Bereiche ab, in denen Menschen Diskriminierung erfahren, sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Stuttgart. Das landeseigene Gesetz solle daher künftig Lücken schließen und Betroffene schützen. Offen blieb aber, wann das umstrittene Gesetz auf den Weg gebracht werden könnte.

„Statt Eigenlob, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, wäre es vielleicht mal Zeit zu liefern“, sagte SPD-Fraktionsvize Dorothea Kliche-Behnke. Die Landesregierung habe das Gesetz für ihr erstes Regierungsjahr angekündigt und bisher keinen Gesetzesvorschlag vorgelegt.

„Das erste Regierungsjahr ist noch nicht um“, sagte der CDU-Abgeordnete Ansgar Mayr. „Oft ist die Frage nach Diskriminierung nicht einfach zu bewerten.“ Mayr lobte wie der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Oliver Hildenbrand, die Arbeit der 2018 eingerichteten Antidiskriminierungsstelle des Landes. Im vergangenen Jahr hatten sich 221 Menschen an die Einrichtung gewandt – die meisten Anfragen gab es wegen Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung oder Rassismus. „Diskriminierung trifft uns nicht alle gleichermaßen, aber geht uns alle gleichermaßen an“, sagte Hildenbrand.

Im Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU ein landeseigenes Antidiskriminierungsgesetz angekündigt – ein Zugeständnis der CDU an die Grünen. Es soll Benachteiligungen wegen der Hautfarbe und anderer Merkmale verhindern und eine Ergänzung zum AGG sein. Wie das Gesetz genau ausgestaltet wird, ist aber noch unklar.

In Berlin gibt es bereits seit Juni 2020 ein landeseigenes Antidiskriminierungsgesetz. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten, Sachbearbeitern oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen. Sozialminister Lucha sagte, dass Betroffene auch von Erfahrungen mit Behörden im Südwesten berichten. Er ergänzte: „Das wissen wir, davor verschließen wir nicht die Augen.“

In der Vergangenheit hatte die Polizeigewerkschaft die Pläne für das Gesetz von Grün-Schwarz kritisiert. Sie befürchtet unter anderem, dass Polizisten durch das neue Gesetz vorverdächtigt werden könnten, Menschen zu diskriminieren. (dpa, iQ)