Die AfD ist vor Gericht gezogen, um zu verhindern, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sie als Verdachtsfall einstufen darf. Nach fast zehnstündiger Verhandlung folgt die Entscheidung.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstagabend nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung entschieden und eine Klage der AfD damit abgewiesen. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Darüber müsste dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Aus formalen Gründen kann der Verfassungsschutz mit der entsprechenden Beobachtung noch nicht beginnen, da in derselben Sache auch noch ein Eilverfahren anhängig ist. Hier sei aber mit einer inhaltlich ähnlichen Entscheidung zu rechnen, hieß es aus Justizkreisen.
Das Gericht verwies auf Gutachten und Materialsammlungen des Verfassungsschutzes. Zwar sei der sogenannte Flügel der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus. Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten «Fremde» möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes.
Es gebe auch Verlautbarungen, in denen „Umvolkungs- und Volkstod-Vorwürfe“ erhoben würden. Außerdem sei eine rassistische Agitation zu erkennen. Derzeit befinde sich die AfD in einem Richtungsstreit, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten. (dpa, iQ)