Im Jahr 2020 gab es in Berlin eine Razzia in einer Moschee wegen angeblichen Subventionsbetrugs. Nun sollte es zum Verfahren kommen, doch das Gericht hat die Anklage abgelehnt.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte eine Anklage wegen Coronabetrugs gegen den Vorstandsvorsitzenden der Dar Assalam Moschee in Neukölln nicht zugelassen, der laut Staatsanwaltschaft zu Unrecht rund 14 000 Euro erhalten haben soll. Nach Auffassung der Richter gebe es „keinerlei Anhaltspunkte für vorsätzliches Handeln“, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Die Angaben im Antrag des Vereins seien richtig und vollständig gewesen, entschied das Gericht in seinem Beschluss vom 17. März.
Die Investitionsbank Berlin hätte prüfen müssen, ob die Moschee berechtigt gewesen sei, einen Antrag auf Corona-Hilfe zu stellen, so das Gericht.
Der Verein Neuköllner Begegnungsstätte zeigte sich erleichtert über die Gerichtsentscheidung knapp eineinhalb Jahre nach der Durchsuchung der Moschee-Räume wegen des Betrugsverdachts. „Die Entscheidung ist wegweisend für alle weiteren Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Vereinen, die Moscheen betreiben“, heißt es in einer Mitteilung.
Die Moschee war im November 2020 mit einem großen Polizeiaufgebot durchsucht worden. Die Straße zur Moschee wurde „stundenlang gesperrt“ und von schwerbewaffneten Polizistinnen abgesichert.
Die Berliner Staatsanwaltschaft will gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen. Man teile die Auffassung des Richters nicht, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es sei sofortige Beschwerde eingereicht worden. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft sei wenig überraschend, so eine Sprecherin. Man warte deren Ausgang gelassen ab.
Nach Angaben der Polizei waren im vergangenen Januar noch mehr als 5000 Ermittlungsverfahren wegen Betrügereien bei den Hilfszahlungen anhängig. Die dazu erfassten Schadenssummen beliefen sich demnach insgesamt auf etwa 100 Millionen Euro. In 285 Fällen wurden laut Polizeipräsidentin Barbara Slowik Bezüge ins islamistische Spektrum festgestellt.