Frankfurt

Belege für „NSU 2.0“-Drohschreiben auf PC des Angeklagten gefunden

Wie gelangte der Angeklagte an die persönlichen Daten, die er für seine Todesdrohungen nutzte? Eine Auswertung seiner digitalen Aktivitäten zeigt ihn als einfallsreichen Datensammler.

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04
2022
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Drohschreiben mit NSU 2.0 verschickt, Göttingen
Drohschreiben mit NSU 2.0 verschickt, Göttingen

Auf den Computern des Angeklagten im „NSU 2.0″-Prozess hat die Polizei zahlreiche Belege für Drohschreiben gefunden, die er verfasst haben soll. Das berichtete eine Ermittlerin am Dienstag in dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Alexander M. habe zudem systematisch Daten gesammelt, durch Google-Anfragen aber auch durch Telefonanrufe bei Behörden, Energieversorgern und Versandhäusern – und bei der Polizei. Belege, dass der aus Berlin stammende M. Polizisten des 1. Frankfurter Polizeireviers kannte, habe man nicht gefunden.

Unter anderem von einem Rechner auf diesem Polizeirevier wurden persönliche Daten abgefragt, die dann kurz darauf für ein Drohschreiben verwendet wurden. Im Zuge der Ermittlungen war eine interne Chatgruppe mehrerer Polizisten mit rassistischen und volksverhetzenden Inhalten entdeckt worden – am Montag berichtete die Staatsanwaltschaft über eine Anklage gegen fünf Beamte deshalb.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Es hätten sich keine Hinweise auf Mittäter ergeben, sagte die Beamtin. Belege für Kontakte zur Polizei in Hamburg oder Berlin hätten sich ebenfalls nicht gefunden. Auch hier sollen Daten abgefragt worden sein. Die Ermittlerin sagte aber auch, dass sich verschlüsselte Ordner auf dem zuletzt benutzten Computer des Angeklagten befänden, deren Inhalte bislang unbekannt seien. Zudem seien Dateien gelöscht worden. Der Angeklagte habe dafür auch spezielle Software benutzt, um sein Vorgehen zu verschleiern.  

Alexander M. bestreitet die Vorwürfe der Anklage. Die Staatsanwaltschaft legt ihm unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung zur Last. Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız und ihre Familie begonnen. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0″ unterzeichnet – eine Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). 

Ermittler finden Fragmente der NSU 2.0-Drohschreiben

Die Ermittler entdeckten den Angaben zufolge Fragmente der „NSU 2.0″-Drohscheiben, Hinweise auf die Nutzung des Mailpostfaches, von dem ein Großteil davon versendet wurde sowie persönliche Daten, die darin verwendet wurden. Zudem fanden sie Hinweise auf die Nutzung von Software zum Versenden von SMS und Faxen und zum Verschleiern der eigenen Telefonnummer.

Mithilfe des Rechners konnten die Ermittler in einigen Fällen nachvollziehen, wie M. vorgegangen sei, sagte die Zeugin. Er habe dies auch in einer Art digitalem Tagebuch festgehalten. Beispielsweise habe er sich demnach als Polizist oder Staatsanwalt auf Polizeirevieren gemeldet, um Auskunft aus internen Datenbanken zu erhalten. In seiner Wohnung hätten sie Ratgeber gefunden – unter anderem mit dem Titel „Die Kunst der skrupellosen Manipulation“. (dpa, iQ)