Thüringen

Organisationen fordern Disziplinarmaßnahmen gegen rechte Richter

Wie mit Richtern und Staatsanwälten umgehen, die ein rechtes Weltbild haben? Zivilgesellschaftliche Organisationen haben dazu klare Vorstellungen, was dazu in Thüringen geschehen sollte.

20
04
2022
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Urteil
Symbolbild: Gericht, Urteil © shutterstock

Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ein entschiedeneres Vorgehen in Thüringen gegen Richter und Staatsanwälte, die sich extrem rechts, rassistisch oder antisemitisch geäußert oder entsprechende Entscheidungen getroffen haben. Gegen solche Juristen müssten frühzeitig Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden, heißt es in einem gemeinsamen „Forderungspapier zur Justiz in Thüringen“, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Erarbeitet worden ist es unter anderem von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (Mobit), der Opferberatungsorganisation ezra, den Naturfreunden, dem Landesflüchtlingsrat und dem AWO-Landesverband.

Zudem müsse eine unabhängige Beschwerdestelle geschaffen werden, an die sich Menschen in Fällen melden könnten, in denen Richter oder Staatsanwälte als rechtsextrem aufgefallen seien. Diese Beschwerdestelle soll nach dem Willen der verschiedenen Organisationen auch eigene Kompetenzen haben. Sie solle Untersuchungen und, falls erforderlich, auch Disziplinarmaßnahmen einleiten können.

Rechte Juristen – keine Einzelfälle in Thüringen

In Thüringen wird seit Jahren über den Umgang von Staatsanwälten und Richtern mit rechtsextremen Straftätern, aber auch mit rechten Juristen diskutiert. Unter anderem während des zweiten Ballstädt-Prozesses um den brutalen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft 2014 vor dem Landgericht Erfurt. Im vergangenen Jahr hatte es massive Kritik an der zuständigen Kammer und der Staatsanwaltschaft Erfurt gegeben. Die Angeklagten waren seinerzeit zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Mobit und ezra beispielsweise hatten dem Gericht und der Anklagebehörde vorgeworfen, zu nachsichtig mit den angeklagten Rechtsextremisten umgegangen zu sein. Die Kritisierten hatten dies zurückgewiesen und erklärt, die Alternative zu ihrem Umgang mit den Angeklagten wäre ein Freispruch für sie gewesen.

Opferschutzbeauftragter in der Staatskanzlei

In ihrem Papier, das insgesamt etwa zwanzig Punkte umfasst, fordern die zivilgesellschaftlichen Gruppen zudem die Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Hasskriminalität nach dem Vorbild Berlins in Thüringen. Außerdem brauche es einen Opferschutzbeauftragten in der Staatskanzlei. Zudem müssten Juristen während ihrer Ausbildung lernen, welche szenetypische Kleidung und Symbole es bei Rechtsextremen gebe, damit sie rechtsmotivierte Straftaten auch als solche erkennen könnten. (dpa, iQ)