Über Jahre wurde die Muslimische Jugend in Deutschland e.V. zu Unrecht in ihrer Arbeit behindert. Zu diesem Ergebnis kam nun das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage der Muslimischen Jugend in Deutschland e,V. (MJD) gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgrund von Extremismusvorwürfen in vollem Umfang stattgegeben. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit folgte für die Jahre 2007 bis 2017 auf Grundlage der Verdachtsberichterstattung durch vier der insgesamt 17 Verfassungsschutzämter. Seit 2018 war der MJD die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt worden.
Im Laufe des Verfahrens hat sich das Gericht kritisch mit allen erhobenen Vorwürfen auseinandergesetzt. Die MJD hat detailliert Stellung genommen und nachgewiesen, dass sie sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung engagiert und ausschließliche und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt.
Das Urteil sei eine wichtige Klarstellung darüber, dass das „zivilgesellschaftliche Engagement der MJD für eine deutsch-muslimische Identität authentisch ist und zu Unrecht behindert wurde“, erklärt der Vorstandsvorsitzende Sarwar Faraj in einer veröffentlichten Pressemitteilung. Es habe einen bitteren Beigeschmack, dass das Verfahren so lange gedauert habe. Man werde die Jugendarbeit fortsetzen, um „einen Beitrag als junge Muslime für die Zukunft unserer Gesellschaft und unser aller Zusammenhalt darin zu leisten“, so Faraj weiter.
Das Urteil habe Signalwirkung über die MJD hinaus. Sara Sanhit, Kooperationsbeauftragte der MJD kommentiert dazu: „Es ist wichtig, dass Jugendliche sich nicht hilflos fühlen und ihre Rechte einfordern. Aber auch andere Akteur*innen der Jugendverbandsarbeit müssen sich fragen, wie machtkritisch sie sich mit der Ausgrenzung muslimischer Jugendverbände beschäftigen.“