Berlin

Lehrerin mit Kopftuch muss Schule verlassen – Schüler starten Petition

Das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz ist auch auf einem Grundschulhof in Kreuzberg Thema: Nachdem eine Kopftuch tragende Lehrerin gehen musste, haben ihre Schüler eine Petition gestartet.

08
05
2022
Symbolbild: Lehrerin mit Kopftuch in der Schule, CDU © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Lehrerin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Mit einer Petition fordern Schüler und Kollegen einer Referendarin an der Berliner Nürtingen Grundschule deren Rückkehr in den Lehrbetrieb. Die Kopftuch tragende Lehrerin hatte den Unterricht Anfang Januar wegen des in der Hauptstadt geltenden Neutralitätsgesetz aufgeben müssen, berichtet die „taz“. Am Mittwochnachmittag hatten bereits etwas mehr als 250 Menschen die Petition unterschrieben.

Anlass für den Protest ist das bundesweit einzigartige Neutralitätsgesetz, das in Berlin seit 2005 in Kraft ist: Die Regelung untersagt Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst – das Gesetz gilt auch für Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Justizmitarbeiter.

Kopftuch und das Neutralitätsgesetz: Schüler reichen Petition ein

Im August 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht die Regelung in Frage gestellt, daraufhin war die von der SPD geführten Bildungsverwaltung vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Auch in der Berliner Ampel ist das Gesetz umstritten: Die SPD will es behalten, Grüne und Linke sind dagegen.

In der Petition, die offiziell von einem Schulsozialhelfer der Grundschule bei change.org eingereicht worden war, heißt es von den Schülern: „Für uns Kinder der 456 O (die Klasse der Referendarin, Anm. d. Red.) geht von religiösen Symbolen keine automatische Gefahr und Beeinflussung aus. Wir können schon sehr gut selbst entscheiden und fordern auch hier bei Entscheidungen eine Teilhabe der Schüler_innenschaft ein.“

Leserkommentare

Vera sagt:
Referendare (m/w/d) werden vom Schulleiter und von Mentoren beobachtet, begutachtet und bewertet. Deshalb sitzt auch anfänglich während des Unterrichts ein Lehrer/Mentor (m/w/d) mit in der Klasse. Die Referendarin muß den Unterricht in Berlin-Kreuzberg nicht aufgeben, sie braucht nur ihr islamisches Kopftuch vom Kopf nehmen. Das ist schon alles. Sie kann dann ruhig und gelassen die Entscheidung in Karlsruhe abwarten.
08.05.22
16:34
Elif sagt:
Eine gläubige Muslima kann nicht "einfach nur" ihr Kopftuch ablegen, welches sie aus Frömmigkeit trägt. Sie hat sich dafür entschieden, weil sie ihre Religion ganz und nicht teilzeit ausleben will. Von einer Nonne kann man so etwas auch nicht verlangen. Warum denn dann von einer Muslima? Weil sie weniger wert ist? Weil sie fremd ist und sich gefällig anpassen muss, oder das Land verlassen soll? Oder weil sie an den Herd oder Putzeimer gehört?
09.05.22
20:26
Joachim sagt:
Das, liebe Vera, nennt man in anderen Worten Diskriminierung!!! Es mangelt Menschen an Reflexion und vielmehr als das an ein gestörtes Weltbild voller Vorurteile. Die Menschlichkeit.... was war das bloß....
10.10.22
22:06