Generalstaatsanwaltschaft

Anschlag in Hanau – Keine weiteren Ermittlungen zu Notausgang

Auch die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem verschlossenen Notausgang in Hanau eingestellt. Grund sei kein hinreichender Tatverdacht.

18
05
2022
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Anschlag in Hanau, Notausgang
Anschlag in Hanau, Notausgang © AA, bearbeitet by iQ.

Die Ermittlungen zu einem angeblich bewusst verschlossenen Notausgang an einem der Tatorte des rassistischen Anschlags von Hanau bleiben eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hanau, wie ein Sprecher am Mittwoch in Frankfurt sagte. Eine Beschwerde von Überlebenden und Angehörigen der Opfer des Attentats vom 19. Februar 2021 gegen die Einstellung der Ermittlungen wurde damit abgelehnt. Zuvor hatte die „Frankfurter Rundschau“ darüber berichtet.

Bei dem Attentat hatte ein 43-Jähriger neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen und danach seine Mutter und sich selbst getötet. Einer der Tatorte war eine Bar im Hanauer Stadtteil Kesselstadt, in der mehrere Menschen getötet wurden.

Fluchtweg war versperrt – Überlebende erheben Vorwurf

Zwei Überlebende des Attentats sowie Angehörige eines der Opfer hatten den Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben, weil ein Notausgang in der Bar verschlossen und damit ein Fluchtweg versperrt gewesen sei. Die Tür sei nach baulichen Veränderungen in den zwei Jahren vor der Tat von innen nicht mehr ohne Schlüssel zu öffnen gewesen. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass örtliche Polizisten von dem zugebauten ursprünglichen Fluchtweg in der Bar als auch von dem verschlossenen Notausgang gewusst hätten und dieser sogar auf deren Anordnung hin verschlossen worden sei.

Die Staatsanwaltschaft war den Vorwürfen nachgegangen und hatte im August 2021 die Ermittlungen eingestellt. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. „Konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dahingehend, dass durch Polizeibeamte oder Angehörige des Ordnungsamtes ein Verschließen des Notausgangs angeordnet oder geduldet worden wäre, haben sich nicht ergeben“, erklärte die Ermittlungsbehörde damals. Es sei auch unklar, ob zwei der Opfer durch einen unverschlossenen Notausgang hätten flüchten können.

Bundesanwaltschaft: Attentäter hatte keine Mitwisser

Die Sache- und Rechtslage sei aufgrund der Beschwerde noch einmal umfangreich überprüft worden, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Im Ergebnis sei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hanau bestätigt worden. Dagegen sei nun noch ein Antrag auf gerichtliche Überprüfung beim Oberlandesgericht Frankfurt möglich.

Mitte Dezember 2021 hatte die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen zu dem Anschlag insgesamt eingestellt. Sie war zu dem Schluss gekommen, dass der Attentäter, der sich dann später selbst tötete, allein gehandelt und keine Mitwisser gehabt hatte. (dpa, iQ)