Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Österreich

Kopftuchverbot in Kindergärten fällt

Das derzeit noch geltende Kopftuchverbot in den österreichischen Kindergärten fällt. In der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Maßnahme nicht mehr enthalten sein.

20
05
2022
0
Kopftuchverbot in Kindergärten fällt
Symbolbild: Kindergarten © shutterstock, bearbeitet by iQ.

In österreichischen Kindergärten soll künftig kein Kopftuchverbot mehr gelten. In einer neuen Vereinbarung zwischen der konservativ-grünen Koalitionsregierung und den Bundesländern werde die Regelung nicht mehr enthalten sein, hieß es am Donnerstag aus dem Kanzleramt in Wien.

Bereits Ende 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof ein entsprechendes Verbot für Grundschulen aufgehoben. Verfassungsexperten des Kanzleramtes hatten zuletzt festgestellt, dass die Regel für Kindergärten ebenfalls nicht verfassungskonform sein dürfte.

Das Verbot von Kopftüchern in Kindergärten war im Jahr 2018 eingeführt worden. Der damalige Regierungschef Sebastian Kurz (ÖVP) und der rechte Koalitionspartner FPÖ argumentierten, dass so die Bildung von Parallelgesellschaften verhindert werden sollte. Während Kurz häufig vor „sozialen und politischen Gefahren“ im Zusammenhang mit dem Islam warnte, fährt der aktuelle ÖVP-Kanzler Karl Nehammer einen gemäßigteren Kurs.

Der Verfassungsgerichtshof hatte das Kopftuchverbot an Grundschulen als diskriminierend befunden und aufgehoben, weil es muslimische Mädchen von der Bildung fernhalten könnte, und weil es nur für Muslimas gelte, aber nicht für Kopfbedeckungen von Juden oder Sikhs. (dpa, iQ)