Den Streit um den islamischen Religionsunterricht in Hessen hat die DITIB gewonnen. Die Aussetzung des Unterrichts war auch laut dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel nicht rechtskonform.
Das Land Hessen hat im Streit um den 2020 gestoppten islamischen Religionsunterricht eine juristische Niederlage erlitten. Die Entscheidung, den Unterricht wegen Zweifeln an der grundsätzlichen Eignung des Kooperationspartners DITIB auszusetzen, sei rechtswidrig, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Das Land sei dazu nicht befugt, teilte das Gericht am Mittwoch in Kassel mit (Az. 7 A 1802/21.Z).
Ein Urteil aus erster Instanz des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist damit rechtskräftig. „Wir werden nun prüfen, welche Konsequenzen aus der nun gegebenen Sach- und Rechtslage zu ziehen sind und welche Handlungsoptionen bestehen“, teilte das hessische Kultusministerium mit. „Auch wenn wir uns einen anderen Ausgang des Rechtsstreits gewünscht hätten, respektieren und akzeptieren wir selbstverständlich, dass sich das Verwaltungsgericht Wiesbaden und der Hessische Verwaltungsgerichtshof unserer Rechtsauffassung nicht angeschlossen haben.“
Offen bleibt, ob der islamische Religionsunterricht mit dem Partner DITIB in Hessen wieder aufgenommen wird. Das Land könnte den Bescheid, der 2012 die Grundlage für die Zusammenarbeit bildete, auch wieder aufheben. Den Vollzug auszusetzen und den Unterricht landesweit einzustellen, sei jedoch nicht möglich, entschied der VGH.
Die DITIB-Hessen blicke mit Zuversicht auf die Kooperation mit dem Hessischen Kultusministerium. Damit muslimische Schüler weiterhin einen islamischen Religionsunterricht „im Rahmen ihrer lebensweltlichen Bedürfnisse“ besuchen können, werde die DITIB-Hessen ihren Beitrag dazu leisten, erklärt Geschäftsführer Onur Akdeniz in einer Pressemitteilung.
In Hessen war der sogenannte bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht zusammen mit DITIB zum Schuljahr 2013/14 eingeführt worden. Zunächst an Grundschulen, ab dem Jahr 2017/2018 auch an ersten weiterführenden Schulen. Nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs wurde der Unterricht im Schuljahr 2019/2020 schließlich an 62 Schulen in Hessen angeboten.
Im April 2020 kündigte das Kultusministerium dann an, den Unterricht im darauf folgenden Schuljahr auszusetzen. Als Begründung wurden Zweifel angeführt, ob der Kooperationspartner DITIB ausreichend unabhängig vom türkischen Staat sei. Das Land berief sich dabei auf Gutachten. Mit diesen Gründen, die letztlich zum Stopp führten, haben sich die Gerichte bei ihren Entscheidungen aber nicht näher befasst.
Gegen diese Entscheidung ging der DITIB-Landesverband juristisch vor und setzte sich schon vor Verwaltungsgericht Wiesbaden durch. Der VGH bestätigte nun dieses Urteil. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar. (dpa, iQ)