Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall behandeln. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln im März. Nun will sich die Partei gegen dieses Urteil wehren.
Die AfD hat gegen drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt, die im März zugunsten des Verfassungsschutzes ergangen waren. Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf Anfrage mitteilte, geht es dabei um die Einstufung der Gesamtpartei, der Jungen Alternative und des formal aufgelösten „Flügels“ als rechtsextremistische Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte seine Entscheidung im März damit begründet, dass es ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gebe. Dies habe der in Köln ansässige Verfassungsschutz in Gutachten und Materialsammlungen belegt. Zwar sei der „Flügel“ der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus.
Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten „Fremde“ möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes, hieß es zur Begründung.
Bereits im Mai dieses Jahres ist die AfD im Brandenburger Landtag mit einer Klage gegen das Verfassungsschutzgesetz gescheitert. Der Verfassungsschutz Brandenburg darf die Öffentlichkeit weiter über extremistische Verdachtsfälle auch von Parteien informieren. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Markus Möller, sagte, die Aufklärung der Öffentlichkeit über tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten sei erforderlich, um die freiheitlich-demokatische Grundordnung effektiv zu schützen. Die Nennung einer Partei als Verdachtsfall komme zwar einem Eingriff in ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am politischen Chancenwettbewerb gleich. Die Berichterstattung über Verdachtsfälle sei aber gerade darauf gerichtet, dass Wahlberechtigte besonders kritisch in ihrer Wahlentscheidung sind. (dpa, iQ)