Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Bayern

AfD zieht gegen „Islamischen Unterricht“ vor Gericht

In Bayern wird der „Islamische Unterricht“ als reguläres Wahlpflichtfach angeboten. Die AfD will das nicht und klagt erneut.

10
06
2022
0
Umfrage, Islamunterricht, Islamischer Religionsunterricht
Islamischer Religionsunterricht © Facebook, bearbeitet by iQ.

Nachdem sie in einem Eilverfahren gescheitert sind, wollen AfD-Landtagsabgeordnete nun ihre Klage gegen den „Islamischen Unterricht“ an Bayerns Schulen in der Hauptsache vom Verfassungsgerichtshof klären lassen. Unter anderem machen sie geltend, dass bei der Abstimmung über die Einführung des „Islamischen Unterricht“ im Landtag nicht eine ausreichende Zahl Parlamentarier anwesend gewesen sei. Das Gesetz verfüge nicht über ein hinreichende demokratische Legitimation.

Inhaltlich sehen die AfD-Parlamentarier in dem Gesetz eine Verletzung der Neutralitätspflicht in religiösen Fragen. Muslime würden damit gegenüber anderen nichtchristlichen Religionsgemeinschaften bevorzugt. Zudem sei die Finanzierung nicht geklärt.

Allerdings hatte der Verfassungsgerichtshof bei der Zurückweisung der Klage im Eilsacheverfahren bereits erhebliche Zweifel an den AfD-Argumenten geäußert. Die angegriffenen Regelungen seien weder aus formellen noch aus materiellen Gründen offensichtlich verfassungswidrig, ließen die Richter im August vergangenen Jahres wissen.

Staatsregierung und Landtag hatten im Sommer 2021 die Einführung des „Islamischen Unterrichts“ beschlossen. Auf die Weise soll den vielen muslimischen Schülern in Bayerns Schulen ein Angebot zum Religionsunterricht gemacht werden können, das aber inhaltlich vom bayerischen Staat kontrolliert wird.

Muslime kritisierten Wahlpflichtfach

„Der Ausbau des Islamunterrichts in Bayern entspricht nicht den Vorstellungen und Zielen der islamischen Religionsgemeinschaften, die einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht anstreben. Wir wünschen uns, dass er nach den Vorgaben der bayerischen Landesverfassung bekenntnisorientiert angeboten wird und die verfassungsrechtlich vorgegebene Kooperation zwischen dem Land und den islamischen Religionsgemeinschaften zustande kommt“, erklärten die islamischen Religionsgemeinschaften in einer gemeinsamen Mitteilung gegenüber IslamiQ. Hierfür bleibe man auch weiterhin gesprächsbereit. (dpa, iQ)