Wegen „unwahren Tatsachenbehauptungen“ gegen die Muslimische Jugend Österreich hat das Oberlandesgericht Wien gegen den Professor Ednan Aslan und den Islamologen Amir Zaidan eine einstweilige Verfügung erlassen.
In einem Rechtsstreit zwischen der Muslimischen Jugend Österreich (MJÖ) und Prof. Dr. Ednan Aslan vom Institut für Islamisch-Theologische Studien an der Universität Wien hat das Oberlandesgericht Wien gegen den Professor eine einstweilige Verfügung erlassen. Auch gegen den Islamologen Dr. Amir Zaidan wurde die bereits vom Handelsgericht Wien erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Die einstweiligen Verfügungen wirken sofort nach der Erlassung.
Aslan habe im Rahmen einer Online-Video-Diskussion zur Islamlandkarte, die MJÖ als Hetze treibenden und „aktiven Beitrag für die Gewalt in der Gesellschaft“ leistenden denunziert. Das geht aus einer Mitteilung der MJÖ vom Freitag hervor.
Auch Zaidan habe im Rahmen eines Interviews mit einem Online-Medium der MJÖ „Verflechtungen mit der Muslimbruderschaft auf personeller und ideeller Ebene sowie Beeinflussungen unterstellt“ und sich „haltloser Anschuldigungen bedient“, gegen die die MJÖ juristisch vorgegangen ist. „Seine Falschbehauptungen und inkriminierenden Äußerungen wurden vom Gericht als kreditschädigend und ehrenbeleidigend bewertet“, heißt es in der Mitteilung.
Das OLG Wien habe in seiner Entscheidung zu beiden Fällen festgestellt, dass das „Recht auf freie Meinungsäußerung nicht die Herabsetzung des politischen Gegners durch unwahre Tatsachenbehauptungen“ rechtfertigen kann. Ordentliche Rechtsmittel gegen diese Beschlüsse seien nicht mehr zulässig.
„Die Beschlüsse des OLG Wien bestärken unser Vertrauen in die Justiz und bekräftigen uns darin, uns weiterhin gegen falsche Anschuldigungen auch rechtlich zur Wehr zu setzen,“, äußerte sich der Bundesvorsitzende der MJÖ Adis Serifovic in der Mitteilung.