Mehrere Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden werden gerichtlich verurteilt. Es geht um körperliche Gewalt gegen ausländische Gefangene.
Fünf derzeit suspendierte Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden sind vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die 31- bis 53-Jährigen 2018 wiederholt ausländische Gefangene geschlagen und anderweitig verletzt haben. Die Richter verhängten am Freitag für vier Bedienstete Haftstrafen auf Bewährung zwischen einem halben sowie einem Jahr und sieben Monaten. Ein 48-Jähriger bekam eine Geldstrafe von 3600 Euro. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an.
Das seien keine minderschweren Fälle, denn eine JVA sei ein sensibler Bereich und die Taten auch so „nicht hinnehmbar“, sagte der Vorsitzende Richter. Die Chatverläufe belegten die Körperverletzung im Amt, die Inhalte „sind gruselig und menschenverachtend“. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte bereits im Plädoyer gesagt, darin werde die „fremdenfeindliche und rassistische Gesinnung“ der Angeklagten deutlich.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass drei der Männer einen Tunesier misshandelten, der zum Schutz vor Fremd- und Eigengefährdung in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht war. Der 28-Jährige wurde zu Boden gebracht, an den Händen gefesselt, teils getreten und geschlagen – wie ein weiterer Gefangener knapp eine Woche zuvor. Ein anderer Inhaftierter, der seine Zelle unter Wasser gesetzt haben soll, wurde geschubst, rutschte aus, prallte gegen die Tür und verletzte sich am Kopf.
Das höchste Strafmaß bekam ein 43-Jähriger, der 2018 den Haftbefehl gegen einen irakischen Untersuchungsgefangenen veröffentlicht und rechtsextremen Kreisen zugespielt hatte. Darin wurde die dafür verhängten elf Monate mit eingerechnet. Der Mann ist Beisitzer im sächsischen AfD-Landesvorstand. Bei den Ermittlungen dazu war die Polizei auf Chatgruppen gestoßen, in denen sich Bedienstete über ausländische Gefangene lustig gemacht und sich auch mit tätlichen Übergriffen gebrüstet hatten.
Der 48-Jährige hatte vor Gericht nur eingeräumt, dass er das Bild eines Gefangenen in einer Chatgruppe gepostet hatte. Dass er selbst in der Gruppe war, sei für ihn heute „nicht nachvollziehbar“, sagte er vor der Urteilsverkündung. Seine Mitangeklagten gaben während der Verhandlung zu Protokoll, sie hätten sich an die Vorschriften gehalten. Der 43-Jährige sagte in seinem letzten Wort, er stehe zu seinem Fehler mit dem Haftbefehl. (dpa, iQ)