Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Bayern

Verfassungsgerichtshof weist Klage gegen „Islamischen Unterricht“ ab

Werteunterricht, kein Religionsunterricht – das soll der Islamische Unterricht sein. Nun musste Bayerns höchstes Gericht entscheiden.

05
07
2022
0
Symbolbild: Religionsunterricht, Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU
Symbolbild: Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das neue Wahlpflichtfach Islamischer Unterricht im Freistaat abgewiesen. Die Popularklage sei unzulässig, heißt es in der am Dienstag publik gewordenen Entscheidung des Gerichts. Das neue Fach gibt es seit diesem Schuljahr landesweit an rund 370 Schulen. Dagegen geklagt hatten der Pädagoge Ernst-Günther Krause, der Bund für Geistesfreiheit Bayern und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung (Az.: Vf. 42-VII-21).

Mit einer Popularklage könnten alle Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts angegriffen werden, erklärte das Gericht. Dazu gehörten allerdings nicht die Lehrpläne zum Islamischen Unterricht – das seien lediglich interne Verwaltungsvorschriften, „die der inneren Gestaltung des Unterrichts dienen und denen nicht der Charakter von Rechtsvorschriften mit Außenwirkung zukommt“. Und dass durch die gesetzliche Regelung zum Islamischen Unterricht ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig eingeschränkt würde, hätten die Antragsteller ebenfalls „nicht in zulässiger Weise gerügt“.

„Werteunterricht in Kombination mit Islamkunde“

Zudem heißt es in der Entscheidung des Gerichts, entgegen der Annahme der Kläger handle es sich beim Islamischen Unterricht „nicht um konfessionellen Religionsunterricht“ – das lasse sich dem Gesetz selbst und dessen Begründung „eindeutig und zweifelsfrei entnehmen“. Vielmehr handle es sich um einen „allgemeinen Werteunterricht in Kombination mit Islamkunde als Alternative zum Ethikunterricht“.

Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) sagte, die Entscheidung des Gerichts bestätige „den von uns auf dem Boden der Verfassung des Freistaats Bayern eingeschlagenen Weg“. „Der Islamische Unterricht ist ein rein staatlich verantwortetes Angebot, kein konfessioneller Religionsunterricht“, betonte er. Damit biete man ein rechtlich wie pädagogisch fundiertes, attraktives Unterrichtsangebot. „Wir machen mit dem Islamischen Unterricht muslimischen Schülerinnen und Schülern ein gutes Bildungsangebot, das den kulturellen und religiösen Hintergrund der jungen Menschen mit einbezieht.“

Die Kläger reagierten dagegen enttäuscht und erneuerten auch nach der Gerichtsentscheidung ihre Kritik: Bei den Lehrplänen für Islamischen Unterricht handle es sich um Lehrpläne für islamische Religionslehre und nicht für Islamkunde – das sei Etikettenschwindel.

Staatliches Angebot

Vor einem Jahr hatte der Landtag die Überführung des bisherigen landesweiten Modellversuchs in ein reguläres Wahlpflichtfach Islamischer Unterricht gebilligt. Wählbar ist es an insgesamt rund 370 Schulen für Schülerinnen und Schüler insbesondere muslimischen Glaubens, und zwar statt Religionslehre und neben Ethik. Es handelt sich explizit um ein staatliches Angebot, bei dem staatliche Lehrkräfte in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung «im Geiste der Werteordnung des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung» vermitteln sollen. (dpa/iQ)