Bayern

Bundesanwaltschaft: Keine Anhaltspunkte für weitere NSU-Helfer

Hatten die NSU-Terroristen um Beate Zschäpe nicht doch Unterstützer unter örtlichen Rechtsextremisten? Das ist eine zentrale Frage, der ein neuer Untersuchungsausschuss in Bayern nachgehen will.

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07
2022
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NSU-Akten
Symbolbild: NSU ©

Die Bundesanwaltschaft sieht nach wie vor keine Belege dafür, dass der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) bei seinen Morden und Anschlägen gezielte Hilfe vor Ort gehabt hätte, etwa aus rechtsextremen Szenen. Das machte Bundesanwalt Jochen Weingarten am Montag im neuen NSU-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags deutlich. Abseits von Spekulationen habe man keine Anhaltspunkte dafür, dass neben dem NSU-Trio andere Personen in die Auswahl von Tatorten und Opfern eingebunden gewesen wären.

Insbesondere gebe es keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass eine lokale rechtsextreme Szene vor Ort ein Ziel „markiert“ hätte. Die Ermittler hätten in akribischer Arbeit auch ein „klares Kontaktbild“ der NSU-Terroristen erstellen können – das weise keine entsprechenden Kontakte auf. „Wir haben keinen Beleg für Kommunikationen in aktive rechtsextreme Szenen, die tatortbezogen wären“, betonte Weingarten.

Die Neonazi-Terrorzelle NSU – Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt – war über Jahre mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer drohenden Festnahme zu entgehen. Erst damit war der „Nationalsozialistische Untergrund“ aufgeflogen.

Zschäpe als NSU-Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt

Gerichtlich aufgearbeitet wurde die Mord- und Anschlagsserie mehr als fünf Jahre lang vor dem Münchner Oberlandesgericht. Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, wurde am Ende des Mammutverfahrens im Juli 2018 als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt – auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Das Urteil, auch gegen vier Mitangeklagte, ist inzwischen rechtskräftig.

Nach wie vor sind aber viele Fragen offen, insbesondere was mögliche weitere Unterstützer der NSU-Terroristen anbelangt. Ziel des zweiten bayerischen Untersuchungsausschusses ist es unter anderem, mögliche Verbindungen des NSU in die bayerische Neonazi-Szene aufzuklären. (dpa, iQ)