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Hasskommentare

Bayern bietet Beratungsstelle für Opfer von Hass im Netz an

Menschen in Bayern können sich bei Hasskommentaren im Netz nun auch an eine Beratungsstelle wenden.

25
07
2022
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Bayern
Bayern Bayernfahne Bayernflagge© by Metropollco.org auf flickr.de, bearbeitet by IslamiQ

Menschen in Bayern können sich bei Hasskommentaren im Netz nun auch an eine Beratungsstelle wenden. Genutzt werde dafür die baden-württembergische Meldestelle „Respect“, teilte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Montag in München mit. „Alle Bürgerinnen und Bürger haben dabei die Möglichkeit, Hate Speech online an die seit 2017 existierende Meldestelle zu melden.“

„Respect!“ berät und zeigt bei strafrechtlich relevanten Inhalten selbst an. Zudem stellt die Meldestelle im Nachhinein beim zuständigen Provider, also beispielsweise bei Facebook, Google oder Twitter, einen Löschantrag, damit hetzerische oder diskriminierende Beiträge entfernt werden.

„2317 Verfahren haben die 22 Hate-Speech-Sonderdezernate der bayerischen Justiz vergangenes Jahr geführt“, sagte der Minister. „Das waren 41 Prozent mehr als im Vorjahr. Hass und Hetze haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen.“

Betreiber sozialer Netzwerke bei Hassbeiträgen bestrafen

Löschen soziale Netzwerke Hassbeiträge nicht umgehend, sollen sie künftig nach dem Willen des Vorsitzenden der Justizministerkonferenz stärker zur Verantwortung gezogen werden. „Wer Todesdrohungen oder Terror-Ankündigungen nicht löscht oder sperrt, muss nach dem Willen Bayerns strafrechtliche Konsequenzen fürchten“, sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Samstag in München. Einen Antrag dazu wolle er bei der Konferenz mit seinen Kollegen aus Bund und Ländern in Schwangau am 1. und 2. Juni vorlegen.

Bislang kann das Bundesamt für Justiz in solchen Fällen nur ein Bußgeldverfahren eröffnen. Diese könnten die Betreiber solcher großen Netzwerke aber „häufig aus der Portokasse zahlen“, sagte Eisenreich. Deshalb solle der Bund prüfen, ob auch strafrechtliche Folgen für die Unternehmen möglich sind – wenn diese solche Inhalte trotz Kenntnis zum Beispiel nach Beschwerden nicht zeitnah löschen. (dpa/iQ)