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Hamburg

Schura geht auf Distanz zu Islamischem Zentrum

Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) wurde viel kritisiert. Mit den bevorstehenden Gesprächen über die Fortführung des Staatsvertrags geht die Schura nun auf Distanz zum IZH.

19
08
2022
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Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) Schura
Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) © Twitter, bearbeitet by iQ

Der Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg (Schura) geht offenbar auf Distanz zu einem seiner Mitgliedsverbände, dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH). Es werde derzeit geprüft, ob das IZH seine Mitgliedschaft in dem Dachverband ruhen lassen könne, sagte Schura-Vorsitzender Fatih Yıldız am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur. Auf die Hintergründe könne er wegen des laufenden Verfahrens nicht näher eingehen. Die Schura vertritt rund 40 Moscheegemeinden und weitere Einrichtungen in Hamburg und ist Vertragspartner der Hansestadt.

Das IZH, das die Blaue Moschee an der Alster betreibt, steht vom Landesamt für Verfassungsschutz seit Jahrzehnten unter Beobachtung. Im vergangenen Jahr war das IZH bereits aus dem Schura-Vorstand ausgeschieden. Zuvor hatte es einen von drei Co-Vorsitzenden des Dachverbandes gestellt. Seither ist Yıldız alleiniger Vorsitzender.

Anlass für das Prüfverfahren könnten die bevorstehenden Gespräche über die Fortführung der 2012 geschlossenen Verträge der Stadt Hamburg mit den muslimischen Religionsgemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde sein. Muslimische Vertragspartner sind die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ) sowie die Schura.

Staatsvertrag – Gespräche über Änderungen und Ergänzungen

Die Verträge sehen vor, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten Gespräche über Änderungen und Ergänzungen geführt werden. Dazu findet am Mittwoch ein Fachtag mit Vertretern des Senats, der Religionsgemeinschaften und wissenschaftlichen Experten statt. Insbesondere an der Zusammenarbeit der Stadt mit der Schura hatte es wegen der IZH-Mitgliedschaft zuletzt immer wieder Kritik gegeben.

Die Staatsverträge räumen den Religionsgemeinschaften bestimmte Rechte ein, zum Beispiel zum Bau von Moscheen, zur Erteilung von Religionsunterricht und zu Bestattungen nach traditionellem Ritus. (KNA, iQ)