Seit mehreren Jahren können sich Menschen bei Diskriminierungsverdacht an die Thüringer Staatskanzlei wenden. Dort ist die Antidiskriminierungsstelle des Landes angesiedelt. Das Angebot wird genutzt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes muss deutlich mehr Fälle bearbeiten als in der Vergangenheit. Nicht nur Betroffene, auch Menschen aus ihrem persönlichen Umfeld wandten sich regelmäßig an die Beratungsstelle, sagte ein Sprecher der Thüringer Staatskanzlei auf Anfrage. „Diskriminierung und Rassismus gehören auch bei uns leider zu Alltagserfahrungen.“ Überwiegend würden Fälle von Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, aus rassistischen Gründen und wegen der Religion gemeldet.
„Nicht immer sind sich die Menschen ihres diskriminierenden Handelns bewusst“, oft genug geschehe es aber mit Vorsatz, sagte der Sprecher. Die Einrichtung der Landesantidiskriminierungsstelle habe sich deshalb aus Sicht der Landesregierung bewährt.
Die Landesantidiskriminierungsstelle ist in einem Referat der Thüringer Staatskanzlei angesiedelt. Die Wurzeln dieser Beratungsstelle gehen bis ins Jahr 2016 zurück, seit 2018 firmiert sie als Landesantidiskriminierungsstelle. Für sie arbeiten drei Mitarbeiter. Dort werden nicht nur einzelne Anliegen von Betroffenen von Diskriminierungen bearbeitet. Die Stelle soll auch dabei helfen, gesamtgesellschaftlich auf die Probleme aufmerksam zu machen, die entstehen, wenn Menschen aus welchen Gründen auch immer benachteiligt werden. Dazu soll sie sich auch mit anderen Beratungsstellen im Land vernetzen, die in diesem Themenfeld arbeiten.
Nach Angaben der Staatskanzlei waren im Jahr 2019 noch 13 Fälle durch die Landesantidiskriminierungsstelle bearbeitet worden. Im vergangenen Jahr waren es dann schon 42. Im laufenden Jahr seien bis Mitte August bereits 30 Fälle registriert worden. Viele der Fälle seien sehr beratungsintensiv, hieß es. Wie bei den Fällen zur Aufarbeitung des SED-Unrechts sei zu deren Beratung häufig mehr Raum für Gespräche nötig als bei anderen Anliegen von Menschen.
Einer der Fälle, die von der Stelle jüngst aufgearbeitet wurden, betraf den Angaben nach einen Studenten aus Tansania. Dem Mann sei in einer Erfurter Diskothek der Zutritt mit der Begründung verweigert worden, „dass solche wie er in den letzten Tagen Stress gemacht hätten“. „Dabei war deutlich, dass die Hautfarbe das ausschlaggebende Kriterium war“, sagte der Sprecher. Nach Prüfung des Sachverhalts sei ein Rechtsverstoß festgestellt worden. Dieser Rechtsverstoß sei durch die Stadt Erfurt anerkannt und gegen den Betreiber des Clubs sowie gegen die Türsteher jeweils ein Bußgeld verhängt worden.
Neben mehreren Fällen von Rassismus seien während der Corona-Pandemie zudem auch mehrere Fälle an die Landesantidiskriminierungsstelle gemeldet worden, bei denen Behinderte oder Menschen mit chronischen Krankheiten benachteiligt worden seien, sagte der Sprecher. Einigen sei beispielsweise der Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften verweigert worden, weil sie keine Corona-Masken getragen hätten. Dabei seien die Betroffenen von der entsprechenden Pflicht wegen ihres Gesundheitszustandes befreit gewesen und hätten ein entsprechendes Attest vorlegen können. (dpa/iQ)