Im Hanau-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags haben mehrere Polizisten von einer verschlossenen Notausgangstür an einem der Tatorte in der Tatnacht berichtet.
Im Hanau-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags haben mehrere Polizisten von einer verschlossenen Notausgangstür an einem der Tatorte in der Tatnacht berichtet. Es sei ihm jedoch zu dem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen, dass es sich bei der Tür um einen Notausgang handelte, sagte ein 36 Jahre alter Kriminalkommissar am Montag als Zeuge in Wiesbaden. Der Beamte hatte in der Tatnacht unter anderem eine Skizze vom Tatort in der Arena Bar angefertigt. Dabei habe er diese Tür getestet, sie sei nicht aufgegangen.
Ein 43-jähriger Rechtsextremist erschoss am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob es rund um die Tat zu einem Behördenversagen kam. Überlebende sowie Angehörige eines der Opfer hatten Vorwürfe erhoben, weil ein Notausgang eines Tatorts verschlossen und damit ein Fluchtweg versperrt gewesen sei.
Eine 51 Jahre alte Polizeihauptkommissarin sagte als Zeugin im Untersuchungsausschuss, sie habe am Tag nach dem Attentat die Tür kontrolliert, sie sei verschlossen gewesen. Die Beamtin war am 20. Februar 2020 mehrere Stunden am Tatort in der Arena Bar gewesen – nach eigenen Worten vor allem als Ansprechpartnerin für die Spurensicherung oder Rechtsmediziner.
Vor dem Landgericht Hanau geht an diesem Montag (9.00 Uhr) der Prozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters in eine neue Runde. Wegen Beleidigung war der Mann vor knapp einem Jahr zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Weil sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft dagegen Berufung einlegten, geht das Verfahren nun in die nächste Instanz.
Der Mann ist der Vater des Hanauer Rechtsextremsten. Der Vater soll unter anderem in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten, als „wilde Fremde“ bezeichnet haben. Zudem hatte ihm die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Amtsgericht vorgeworfen, ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war, als „Terrorkommando““beziehungsweise «Terroreinheit“ bezeichnet zu haben. Außerdem soll er den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) unter anderem der „Wählertäuschung“ bezichtigt haben. Angeklagt war er deshalb wegen Beleidigung in drei Fällen.
Während der Verhandlung soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin auch das Gutachten eines Psychiaters verlesen werden, der dem Prozess vor dem Amtsgericht Hanau bereits beiwohnte. Dieser hatte dem Vater unter anderem eine „wahnhafte Störung“ und ein rechtsextremes Gedankengut attestiert, zugleich aber keine Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit festgestellt. (dpa/iQ)