Es ist ein Schritt, der nicht völlig überraschend kommt, auch nicht für die AfD selbst: In Bayern wird nun die gesamte Partei vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Landesverband will sich wehren.
Die AfD wird nunmehr auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Landesamt für Verfassungsschutz habe die Beobachtung der AfD aufgenommen, teilte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch mit. Zuvor hatten der „Münchner Merkur“ und die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet. „Das dient der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen“, erklärte der Sprecher.
Die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion stünden allerdings nicht unter Beobachtung. Denn die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Anforderungen an die Beobachtung von Abgeordneten seien bislang nicht erfüllt. Die bayerische AfD kündigte an, rechtliche Schritte einzuleiten.
Vom Bundesamt für Verfassungsschutz und auch von einzelnen Länder-Behörden wird die AfD bereits als Verdachtsfall geführt. Eine Klage der AfD gegen die Einstufung durch das Bundesamt wurde in erster Instanz zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden, die Partei hat Berufung eingelegt. Die Thüringer AfD wird vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. In Bayern waren bislang nur die Nachwuchsorganisation der AfD, die „Junge Alternative“, sowie etwaige Nachfolgeaktivitäten des offiziell aufgelösten rechtsnationalen „Flügels“ beobachtet worden.
Nunmehr wird die bayerische AfD auch als Gesamtpartei überwacht. Ein Sprecher des bayerischen Verfassungsschutzes erklärte, bei einem Zusammenschluss, bei dem „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen“ vorlägen, stünden dem Landesamt „grundsätzlich alle gesetzlich vorgesehenen nachrichtendienstlichen Mittel zur Verfügung“, wie sie gemäß einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung sowie nach dem bayerischen Verfassungsschutzgesetz zulässig seien.
Einschränkend betonte er aber: „Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass die AfD noch nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist.“ Das bedeutet also, dass nicht automatisch alle Maßnahmen erlaubt sind.
Die AfD teilte mit, der Landesvorstand sei auf diesen Fall gut vorbereitet und stehe diesbezüglich bereits seit Jahresbeginn mit seinen Rechtsanwälten in Verbindung. „Es handelt sich hier eindeutig um eine politisch motivierte Beobachtung“, sagte der Landesvorsitzende Stephan Protschka. Die CSU versuche, „den Verfassungsschutz als eine Art Inlandsgeheimdienst gegen uns einzusetzen“. Gemeinsam mit den Anwälten werde man den Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz genau studieren „und rechtliche Schritte dagegen einleiten“, kündigte Protschka umgehend an. Es werde der CSU nicht gelingen, die AfD „mundtot zu machen“. (dpa, iQ)