Im Mai wollte ein 16-jähriger Rechtsextremist an einem Essener Gymnasium einen Anschlag verüben. Ein richterlicher Beschluss enthält aufschlussreiche Details.
Ein im Mai festgenommener terrorverdächtiger Gymnasiast aus Essen hat offensichtlich seit langer Zeit einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag an seiner Schule geplant. Er habe es „über Jahre verstanden, sich vollständig zu verstellen und von allen unbemerkt ein ausgeklügeltes Anschlagsszenario zu planen“, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem Fall.
Aus dem Schriftstück vom 25. August geht auch hervor, dass der inzwischen 17-Jährige am 27. Juli für vier Wochen aus der Untersuchungshaft frei war. Einen Monat nach seiner Freilassung setzte aber der zuständige BGH-Strafsenat auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts hin den Haftbefehl wieder in Kraft.
Zur Begründung heißt es, es bestehe weiterhin ein dringender Tatverdacht, der auch vom Beschuldigten und dessen Verteidiger nicht in Abrede gestellt werde. „Die gefestigte rassistische Gesinnung des Beschuldigten, seine massive Gewaltbereitschaft und der von ihm über mehrere Jahre für die Tat betriebene Aufwand sprechen in hohem Maße für seine schädlichen Neigungen und die Schwere der Schuld.“
Die Ermittler gehen davon aus, dass der damals 16-Jährige am 13. Mai am Essener Don-Bosco-Gymnasium ein Blutbad anrichten wollte. Er war einen Tag vorher nach dem Hinweis eines Mitschülers im Elternhaus festgenommen worden. Es hätten „Lehrer sowie eine größere Anzahl von Schülern getötet werden“ sollen.
Polizisten hatten bei dem Schüler unter anderem Armbrüste, Messer, Macheten, Luftdruckpistolen und Materialien für Rohrbomben gefunden – „alles, was für den Bau einer Sprengvorrichtung (…) wesentlich ist“, schreibt der BGH. Inzwischen hätten Sprengversuche gezeigt, dass damit „letale Splitter“, also tödlich wirkende Splitter, hätten erzeugt werden können. Die Einzelheiten seines geplanten „Massakers“ habe der Jugendliche in einem Tagebuch und einem „Manifest“ ausgearbeitet. Außerdem habe er umfangreiche Handlungsanweisungen für Nachahmer verfasst und Videobotschaften aufgezeichnet.
Weiter heißt es, der junge Mann habe gegenüber JVA-Bediensteten „offen von seinem Anschlagsplan, seinen Mordfantasien, seinem Ausländerhass“ und seiner Bewunderung für frühere rechtsextremistische Attentäter gesprochen und „hiervon bisher keinen Abstand genommen“. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass er insgeheim eine Aufdeckung ersehnt habe. Im Gegenteil: Er habe „verschiedentlich betont, welch große Anstrengungen er unternahm, um unentdeckt zu bleiben“. Die Rede ist von „blinder Entschlossenheit“.
Aus dem Beschluss geht außerdem hervor, dass der Vater des Jugendlichen von einem Zeugen ebenfalls als rechtsradikal beschrieben worden sei. Einen Teil der Schlagringe, Macheten und Pistolen habe der Mann selbst im Elternschlafzimmer gehortet. Unter dem Bett habe der Vater eine NSDAP-Mitgliedsnadel des Großvaters aufbewahrt.