Frankfurt

„NSU 2.0“-Prozess für Anfang Oktober vorgesehen

Üble Beschimpfungen, rassistische Beleidigungen, Tötungsfantasien: Die Serie der „NSU 2.0“-Drohschreiben sorgte mehr als zwei Jahre lang für Aufsehen. Im Oktober sollen nun die Plädoyers vorgetragen werden.

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Buffalo, Gerichtssaal, Rechtsextremistin aus Franken,
Symbolbild: Gerichtssaal, Buffalo © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben vor dem Frankfurter Landgericht könnten am 6. Oktober die Plädoyers der Staatsanwaltschaft beginnen. Auch der Schlussvortrag der Nebenklage ist für den Tag angestrebt. Die Beweisaufnahme in dem Verfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Zwar gab das Gericht am Donnerstag Beschlüsse zu den bisher gestellten Beweisanträgen bekannt. Die Nebenklagevertreter schlossen allerdings nicht aus, noch einen weiteren Antrag zu stellen. Das Verfahren ist bis zum 27. Oktober terminiert.

In dem Prozess muss sich der Berliner Alexander M. wegen Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Volksverhetzung verantworten. Er soll der Verfasser zahlreicher Drohschreiben gegen Politikerinnen, Rechtsanwälte und Personen des öffentlichen Lebens sein. Zwischen August 2018 und März 2021 soll er laut Anklage über 100 selbst verfasste Drohschreiben verschickt haben – per E-Mail, Fax oder SMS. M. bestreitet die Vorwürfe. Der Absender „NSU 2.0“ spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) an.

Nebenklägerin Seda Başay-Yıldız beklagt Abfrage ihrer persönlichen Daten von Polizeidatenbanken

Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız etwa, die in dem Verfahren Nebenklägerin ist, sieht noch reichlich Aufklärungsbedarf – insbesondere im Zusammenhang mit einer Abfrage ihrer persönlichen Daten von einem Polizeirechner. Das war 90 Minuten vor Erhalt des ersten Drohfaxes.

„Eine oder mehrere Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte haben meine Daten und die Daten meiner Familie abgerufen“, betonte Başay-Yıldız in einem verlesenen Grußwort an die Teilnehmer einer Solidaritätskundgebung am Morgen. Am ersten Verhandlungstag konnte die Juristin nicht selbst in Frankfurt sein. Ihr Name sei 17 mal in verschiedenen Polizeidatenbanken eingegeben worden. „Ich halte es für ausgeschlossen, dass jemand aus Berlin sich als Polizist ausgegeben und diese Daten abgefragt hat. Dann wäre der Name nur einmal in den Computer eingegeben worden.“ Im Prozess müsse geklärt werden, wie die Daten an den Angeklagten gelangt seien.