Der verschlossene Notausgang während des Anschlags in Hanau sorgt weiter für Diskussionen. Nun berichtet ein Überlebender des Anschlags, dass die Tür immer versperrt war.
Ein Überlebender der rassistisch motivierten Mordanschläge in Hanau hat im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags über einen verschlossenen Notausgang an einem der Tatorte berichtet. Die Tür sei immer zu gewesen. „Ich hatte mehrfach versucht, dort rauszugehen“, sagte der 21-Jährige, der damals Stammgast in der Bar gewesen war, bei der Sitzung am Montag in Wiesbaden. Beim Erscheinen des Täters am Abend des 19. Februar 2020 sei er daher „reflexartig“ mit den anderen Gästen nach hinten zu einer weiteren Tür gelaufen, die zu einem Lagerraum geführt habe. Doch auch diese sei zu gewesen. Dass er überlebt habe, sei nur Glück gewesen. „Wir waren alle an einem Fleck.“
Ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts (LKA) berichtete, es habe von Zeugen zu diesem Thema sehr widersprüchliche Angaben gegeben. So hätten Gäste von einer generell verschlossenen Tür berichtet. Angestellte hätten ausgesagt, diese sei grundsätzlich offen gewesen. Er selbst habe es bei einer Tatortbegehung im Dezember 2020 mit normalem Kraftaufwand nicht geschafft, die Tür zu öffnen, da diese geklemmt habe.
Der Betreiber habe ausgesagt, die Tür sei früher immer mal wieder verschlossen worden, damit Gäste dort nicht hätten rausgehen können. Bei den Ermittlungen hätten sie erfahren, dass das Gewerbeamt dies bei Kontrollen moniert habe, so der Mitarbeiter des LKA. Keine Hinweise gebe es dagegen darauf, dass der Notausgang auf polizeiliche Anordnung verschlossen worden sei, damit bei einer Razzia keiner entkommen könne. „Das wäre auch eine sinnlose Maßnahme gewesen, man hätte dort einfach einen Polizeibeamten postieren können.“
Die Angehörigen der Opfer hatten entsprechende Vorwürfe erhoben. Die Staatsanwaltschaft war diesen nachgegangen und hatte im August 2021 die Ermittlungen eingestellt. Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte, dass Polizeibeamte oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes das Verschließen der Tür angeordnet oder geduldet hätten, hieß es. Eine gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegte Beschwerde von Angehörigen und Opfern blieb erfolglos.
Ein 43-jähriger Deutscher hatte im Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob es rund um die Tat zu einem Behördenversagen kam. (dpa, iQ)